Musterverfahrensantrag
Kategorie: | Angaben in:
Prospekten nach dem Wertpapierprospektgesetz und Informationsblättern nach dem Wertpapierhandelsgesetz |
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Eingang bei Gericht: | 18.10.2016 |
Aktenzeichen: | 4 OH 15/17 |
Firma: | Port Maubert GmbH & Co KG, Ringstraße 4, 27628 Bramstedt (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen) |
Feststellungsziele / Lebenssachverhalte:
1.Beklagte:
1. | IDEENKAPITAL GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Dr. Joachim Girnith, Markus Hargaßer und Christian Schmucker, Berliner Allee 27 – 29, 40212 Düsseldorf, |
1. | IDEENKAPITAL Schiffsfonds Treuhand GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Dr. Markus Theiss, Berliner Allee 27-29, 40212 Düsseldorf, |
1. | Stella Marine Services GmbH & Co. KG vertr. d. d. Stella Marine GmbH, d. vertr. d. d. Geschäftsführer Stefan Krökel u. Martin Strothmann, Am Sandtorkai 71, 20457 Hamburg, |
Prozessbevollmächtigte zu 1, 2: ADVISES – Rechtsanwälte, Martin-Luther-Platz 26, 40212 Düsseldorf,
Geschäftszeichen: 102/16TG/AH
Prozessbevollmächtigte zu 3: kessler & partner, Martinistraße 57, 28195 Bremen,
Geschäftszeichen: 00665-16Me/Li
1. | Von dem Musterverfahren betroffener Emittent: |
Port Maubert GmbH & Co KG, Ringstr. 4 , 27628 Bramstedt
1. | Prozessgericht: |
Landgericht Stade
1. | Aktenzeichen des Prozessgerichts: |
4 O 211/16
1. | Feststellungsziele: |
1. | Der am 24. September 2007 veröffentlichte Prospekt zur „Port Maubert GmbH & Co. KG ist in erheblichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend: |
1. | Die im Prospekt enthaltene Betriebskostenprognose ist unvertretbar. |
2. | Im Prospekt fehlt ein Hinweis auf die Erweiterung des Panamakanals und deren mögliche Folgen für den Fonds. |
3. | Im Prospekt wird fehlerhaft verschwiegen, dass der Wettbewerbsvorteil eines Handymax-Bulkcarriers wie des MS „Port Maubert“, anders als ein Capesize Bulkcarrier den Panamakanal passieren zu können, mit der Erweiterung des Panamakanals entfällt. |
4. | Im Prospekt werden fehlerhaft die Vereinbarung einer Loan-to-value-Klausel und die daraus resultierenden erheblichen Risiken verschwiegen. |
5. | Die Darstellung des Wiederauflebens der Haftung im Prospekt ist unvollständig und damit falsch. |
6. | Im Prospekt wird fehlerhaft das Risiko verschwiegen, dass Gläubiger des Charterers wegen offener Forderungen gegen diesen das MS „Port Maubert“ beschlagnahmen, obwohl der Fonds und nicht der Charterer Eigentümer des Schiffs ist (so. Schiffsgläubigerrechte). |
1. | Die Beklagten zu 1.-3. sind potenzielle Haftungsschuldner aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Sie waren verpflichtet, alle Anleger richtig und vollständig über die Beteiligung an der „Port Maubert“ GmbH & Co KG aufzuklären. |
1. | Die Beklagten zu 1.-3. haben bei der Veröffentlichung des Prospekts zur „Port Maubert“ GmbH & Co KG nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne schuldhaft gehandelt. |
1. | Lebenssachverhalt: |
Der Kläger und Antragsteller nimmt die Beklagten und Antragsgegner als Gründungsmitglieder des Fonds „Port Maubert“ GmbH und Co.KG im Zusammenhang mit seinem Fondsbeitritt im Januar 2008 wegen behaupteter fehlender und fehlerhafter Prospektangaben in Anspruch.
Der Antragsteller beteiligte sich am 11.01.2008 in Höhe von 15.000,00 € an der Schiffsfondsgesellschaft „Port Maubert“ GmbH & Co. KG. Zweck der Fondsgesellschaft war der Erwerb und der Betrieb des Schiffs MS Port Maubert (Durchführung von Seetransporten und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfts sowie Vercharterung und Veräußerung des MS Port Maubert).
Der Antragssteller macht geltend, er hätte sich an der Fondsgesellschaft auf der Grundlage des Emissionsprospekts beteiligt. Dieser sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so dass die Antragsgegner durch Verwendung dieses erkennbar fehlerhaften Prospektes ihre Aufklärungspflichten verletzt hätten. Bei zutreffender Aufklärung hätte der Antragsteller die Beteiligungen nicht gezeichnet.
Die Antragsgegner halten die Prospektangaben für ausreichend. Die vom Antragsteller gerügten fehlenden Angaben hätten nicht aufgenommen werden müssen. Auch fehle es an der Kausalität zwischen angeblichen Prospektfehlern und der Anlageentscheidung des Antragstellers. Des Weiteren erheben sie die Einrede der Verjährung. Die Antragsgegnerin zu 3. ist zudem der Ansicht, nicht zu haften, da sie nur „einfache“ Gründungsgesellschafterin sei und keine besondere Vertrauensstellung in Anspruch nehme.
1. | Eingang des Musterverfahrensantrags bei dem Prozessgericht: |
18.10.2016
Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:
Nummer | Beklagte / Beklagter |
gesetzliche Vertretung |
Funktion | Straße | PLZ / Ort |
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1 | IDEENKAPITAL GmbH | Dr. Girnith, Hargaßer und Schmucker | Berliner Allee 27 – 29 | 40212 Düsseldorf | |
2 | IDEENKAPITAL Schifffonds Treuhand GmbH | Dr. Theiss | Berliner Allee 27 – 29 | 40212 Düsseldorf | |
3 | Stella Marine Services GmbH & Co KG | Krökel, Strothmann | Am Sandtorkai 71 | 20457 Hamburg |
Unterzeichner: | Landgericht Stade |
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