Ein 47 Jahre alter Mann soll unter fremden Namen eine Lebensversicherung abgeschlossen und sich zugleich unter falschem Namen als deren Begünstigter ausgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Landgericht Berlin erhoben.
Der Mann soll am 20. April 2020 unter Verwendung des Namens eines Bekannten, von dem er zumindest ahnte, dass dieser aufgrund einer Erkrankung bald sterben würde, die Lebensversicherung abgeschlossen haben. Die schwere Erkrankung soll er dabei verschwiegen haben. Unter einem anderen falschen Namen soll er sich dann als Nutznießer angegeben haben. Unter diesem Namen gelang es ihm auch, ein Konto zu eröffnen.
Der Todesfall trat bereits wenige Monate später ein. Die Versicherung überwies die Versicherungssumme in Höhe von etwa 350.000 Euro zunächst auf ein Rechtsanwaltskonto. Der Rechtsanwalt soll dann im Januar 2022 den Betrag – abzüglich seiner Gebühren von etwa 5.000 Euro – auf das Konto des angeblich Begünstigten (also: des Angeschuldigten) weitergeleitet haben. Binnen fünf Tagen soll der Angeschuldigte 98.500 Euro abgehoben haben.
Zu weiteren Abhebungen kam es mutmaßlich vor allem deshalb nicht, weil der Angeschuldigte am 19. Januar 2022 für ein in Bayern gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft genommen wurde. Erkenntnisse aus diesem Verfahren der Staatsanwaltschaft Memmingen führten auch zu der Einleitung des hiesigen Verfahrens.
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