Am 9. September 2021 soll sich ein inzwischen 28‑jähriger Stuttgarter dazu entschieden haben, dem in Berlin ja gerne gepflegten Vorurteil des bedächtigen Schwaben etwas entgegenzusetzen: Gegen 3.00 Uhr soll er mit einem Auto in Berlin‑Reinickendorf ohne Führerschein, aber mit fast 200 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein und dabei einen Unfall gebaut haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin hat nun wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Zunächst soll der Mann mit dem Mercedes A220 einer CarSharing‑Firma die Quickborner Straße in Fahrtrichtung Wilhelmsruher Damm unterwegs gewesen sein. Zulässig wäre hier eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Nach den Aufzeichnungen des „Event‑Data‑Recording“ (EDR) im Airbag‑Modul fuhr der Angeschuldigte hingegen angezeigt bis zu 199 Stundenkilometer schnell. Wohl deshalb soll der Mann auch die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und in die Gegenfahrbahn geraten sein. Dann soll er – bei einer Geschwindigkeit von immer noch 110 Stundenkilometern – erst gegen ein Halteverbotsschild, dann zwei Bushaltestellenschilder und schließlich einen BSR‑Mülleimer geprallt sein, bis das Auto schließlich mit Totalschaden zum Stillstand kann. Der Angeschuldigte soll sich anschließend zu Fuß davongestohlen haben.
Die Rekonstruktion des Tathergangs soll nicht nur über die Auswertung der digitalen Fahrzeugdaten erfolgen. Vor allem, ob es tatsächlich der Angeschuldigte war, der am Steuer des Fahrzeugs saß, und wie er dort ohne Führerschein überhaupt hinkam, wird das Amtsgericht Tiergarten klären müssen. Der am ausgelösten Airbag aufgefundenen DNA des Angeschuldigten dürfte dabei erheblicher Beweiswert zukommen.
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