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Mutmaßliche Veruntreuungen zu Lasten eines gemeinnützigen Vereins – Anklage

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Eine inzwischen 67 Jahre alte Frau soll zwischen Juni 2016 und Dezember 2017 als Vorstandsvorsitzende eines gemeinnützigen Vereins, der sich für die Gesundheitsförderung und die gesundheitliche Integration sozial benachteiligter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzt, Geld für von ihr gegründete Firmen abgezweigt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sie nun Anklage wegen sechs Fällen der gewerbsmäßigen Untreue Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Als Grundlage für die „Umbuchungen“ von Vereinsgeld an ihre GmbHs soll die Angeschuldigte Darlehensvereinbarungen gefertigt haben. Auf deren Grundlage sollen dann einmal 1.200 Euro, einmal 2.000 und 5.000 Euro überwiesen worden sein, in drei weiteren Fällen jeweils 25.000 Euro.

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