Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die StakeFX Markets Ltd, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig eine Verbindung zu bzw. eine Identität mit der bei der BaFin registrierten zypriotischen Gesellschaft Stak FX Ltd konstruiert. Die BaFin hat keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Behauptung zutrifft; vielmehr dürfte es sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Stak FX Ltd handeln.
Die Inhalte der Website stakefx.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Kommentar hinterlassen