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Mutterpass- Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage III (Mutterpass)

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie:
Anpassung der Anlage III (Mutterpass)

Vom 28. September 2023

Der Unterausschuss Methodenbewertung hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und dem 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 5 der Mutterschafts-Richtlinie beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. April 2023 (BAnz AT 29.06.2023 B5) geändert worden sind, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage III (Mutterpass) wird wie folgt geändert:

1.
Auf der Seite mit der Überschrift „Hinweise für die Schwangere“ werden in Satz 2 nach dem Wort „Risiko“ die Wörter „oder Belastungen“ eingefügt und die Wörter „belastet sein“ durch das Wort „einhergehen“ ersetzt.
2.
Auf der Seite mit der Überschrift „Hinweise für die Schwangere“ werden in Satz 3 die Wörter „einen großen Teil dieser Risiken zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen, um Gefahren abzuwenden.“ durch die Wörter „frühzeitig zu erkennen, wann Mutter und Kind weitere Betreuung oder Behandlung benötigen.“ ersetzt.
II.

Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 28. September 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Methodenbewertung

Die Vorsitzende
Lelgemann

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