Die BaFin hat am 28. Mai 2021 die öffentlichen Ausschreibungen für ihr Pilotvorhaben „Mystery Shopping“ gestartet. Damit bereitet sich die Aufsicht darauf vor, das neue Instrument verdeckter Testkäufe künftig regelmäßig einzusetzen. Zunächst will die BaFin in einer Marktsondierung mehrere Aufträge an verschiedene Agenturen vergeben. Ab 2022 soll dann der Regelbetrieb aufgenommen werden.
Die Grundlage für das Mystery Shopping schafft das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das der Bundesrat am 28. Mai 2021 verabschiedet hat. Zum 1. Juli 2021 tritt das FISG in Kraft.
Beim Mystery Shopping treten geschulte Testkäuferinnen und Testkäufer als Verbraucher auf, um sich beraten zu lassen oder Produkte zu Testzwecken erwerben. So soll die Aufsicht einen Eindruck davon bekommen, wie Unternehmen mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen.
Die BaFin wird dieses neue Instrument künftig nutzen, um zu prüfen, ob die Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber Verbrauchern und (Klein-)Anlegern einhalten. Das Pilotvorhaben „Mystery Shopping“ ist eingebettet in eine Reihe weiterer Modernisierungsmaßnahmen, welche die Aufsicht insgesamt stärken sollen.
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