Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 79/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51732 eingetragenen N21 GmbH, Ronsdorfer Straße 74, 40233 Düsseldorf ist am 13.07.2022, um 16:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 79/22
Amtsgericht Düsseldorf, 13.07.2022
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