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Na besser mal nen guten Anwalt gefragt! Frau Fohrer von der Kanzlei Mattil in München

clary2014 (CC0), Pixabay
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Ja, da mussten selbst wir schmunzeln als man uns das aktuelle Anschreiben an Anleger der Deutschen Lichtmiete übermittelt hatte. Das Anschreiben aus der Kanzlei Mattil aus München. Eine Kanzlei, die selbst bei so manchem Kollegen nicht sonderlich beliebt ist. Nun, Konkurrenzdenken gibt es natürlich unter Rechtsanwälten, ganz klar.

Was sich aber Frau Fohrer als unterzeichnende Rechtsanwältin mit dem neuen Anschreiben an die Anleger der Deutschen Lichtmiete da geleistet hat, könnte ihrer Reputation als Rechtsanwältin nun doch einigen Schaden zufügen.

Natürlich fragen sich die Kollegen von Frau Fohrer „wie kommt die Kanzlei Mattil an die Adressen der Anleger?“ Das will man nun über den Datenschutzbeauftragten klären lassen. Möglicherweise dann auch genau die richtige Stelle für eine Klärung dieser Frage.

Das Hauptproblem für Frau Fohrer von der Kanzlei Mattil könnte dann aber die Widerrufsklausel sein, die unter den Unterlagen, die die Kanzlei Mattil versendet, abgedruckt ist.

Die ist schlichtweg so nicht wirksam, und hinzukommt das dann auch der Widerrufsbelehrung selber sogar Text fehlt. Mensch Frau Fohrer, hätten Sie da nicht einmal einen Rechtsanwalt fragen können der Ahnung davon hat? Möglicherweise wäre ihnen dann dieser Artikel erspart geblieben.

Schauen Sie sich das doch einmal genau an, was Sie da versendet haben. Kleiner Tipp noch Ihre Rechtsanwaltkammer gibt dazu sogar Tipps. Manchmal können Dinge so einfach sein Frau Fohrer.

https://www.rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/01_Rechtsanwaelte/Berufsrecht/Aktuelles/Widerrufsrecht_-_Formular.pdf

7 Kommentare

  • Frau Rechtsanwältin Fohrer,

    sollten Ihre Ausführungen stimmen, warum regen Sie denn auf? Was schert es eine Eiche, wenn sich eine Sau an ihr reibt? Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum Sie solch eine Auseinandersetzung vom Zaun brechen. Herr Bremer wird Ihnen sicherlich Paroli bieten. Ganz sicher!

  • Werte Kollegin,

    das Sie ein „furioses Maul“ haben das ist unter Kollegen bekannt, aber hier liegt Herr Bremer völlig richtig. Sie sollten sich die neueste BGH Rechtsprechung dazu anschauen. Ihr Kommentar ist eine Katastrophe für Sie Frau Kollegin.

  • Sehr geehrte Frau Fohrer,

    schön das auch Sie die Zeit finden, sich hier zu äußern. Offensichtlich und dies entnehme ich Ihren Zeilen, hat die Redaktion mit Ihrer Kritik wohl Recht. Nur weil Sie in Eigenhybris meinen aufgrund Ihrer Expertise und unzweifelhafter Fachkompetenz anzunehmen auf eine rechtsgültige Widerrufserklärung zu verzichten, heißt das offensichtlich, sich nicht an Recht und Gesetz gebunden zu sehen? Diligentia quam in suis für juristische Spitzfindigkeiten …. Na dann wohl an und ein gutes Gelingen bzw. ein nette Diskussion mit ebenso kompetenten Standesvertretungen.

  • Na, besser mal vorher die Anwältin gefragt, Herr Bremer:
    Zu Ihrem oben stehenden Artikel teile ich Ihnen folgendes mit: insbesondere ein ordentlich arbeitender Journalist hätte entsprechend des Pressekodexes (vgl. ->Pressekodex – Wikipedia) vorher vernünftig recherchiert, zum Beispiel erst einmal mich dazu befragt. Dann hätten Sie erfahren, dass wir die Adressen von den betroffenen Anlegern selbst erhalten haben: es wurden von uns nur Anleger angeschrieben, die sich ausdrücklich vorher an unsere Kanzlei gewandt hatten, und um Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Deutschen Lichtmiete gebeten hatten.

    Oder um Ihre Sprache zu sprechen: „Was sich Herr Bremer da geleistet hat, könnte seiner Plattform nun doch einigen Schaden zufügen: denn natürlich fragen sich die Leser: „wie kommt der Herr Bremer zu solchen Unterstellungen?“ Das will man nun über den deutschen Presserat und durch einen strafrechtlich und presserechtlich versierten Anwalt klären lassen. Das Hauptproblem für Herrn Bremer könnte dann u.a. der Deutsche Pressekodex sein: dieser schreibt unter anderem folgendes vor:

    „2. Sorgfalt
    Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

    7. Trennung von Werbung und Redaktion
    Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

    15. Vergünstigungen
    Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“

    Da Sie uns nicht – dem Pressekodex und der journalistischen Praxis entsprechend – um eine Stellungnahme gebeten haben, bevor Sie Ihren o.g. Artikel veröffentlicht haben – und derart unqualifiziert über mich schreiben, muss man den Eindruck gewinnen, dass Sie von der Konkurrenz, die Sie ja in Ihrem Artikel ausdrücklich erwähnen, für diese Hetzkampagne beauftragt wurden. Und dass Sie als Nichtjurist mein Schreiben rechtlich bewerten wollen, mutet schon sonderbar an. Oder welchen „guten“ Anwalt (die Konkurrenz???!!) hätte ich denn fragen sollen – bzw. welchen Anwalt sollten die Anleger der Lichtmiete denn Ihrer Meinung nach fragen…? Etwa einen derjenigen, die Sie immer wieder auf Ihrer Plattform promoten…??

    Mensch, Herr Bremer hätten Sie da nicht einmal die Grundregeln des Pressekodex lesen und einen Rechtsanwalt fragen können, der Ahnung davon hat? Möglicherweise wäre Ihnen dann diese Stellungnahme erspart geblieben.

    Und noch was: meine Mandanten wollten bislang noch nie irgendeinen Anwaltsvertrag mit mir widerrufen. Das mag ein wichtiger Aspekt für Mandatsaufträge bei anderen Anwälten sein, für meine Mandanten hat das bislang noch nicht die geringste Rolle gespielt und auch nicht spielen müssen, da sich Anleger bei mir gut aufgehoben fühlen. Meine Mandanten sind froh , dass ich ihr Mandat bearbeite und freuen sich, mich als ihre Anwältin zu haben. Das Gegenteil des Wunsches nach Widerruf ist also bei meinen Mandanten der Fall. Daran wird sich auch durch Ihren Hetzartikel nichts ändern.

    Katja Fohrer
    Rechtsanwältin
    – Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht –

    Mattil & Kollegen, München

    Anmerkung der RedaktioN

    Ach Frau Fohrer,

    Sie sehen ich habe keinerlei Problem damit Ihren Kommentar zu veröffentlichen. Was ich zu dem Kommentar meine, das lassen wir einmal dahingestellt. Ich kann Sie aber beruhigen, ich bekomme von keinem der Rechtsanwälte für irgendwas Geld. Das ist Ihrem Kollegen Veil übrigens Positiv bekannt, der ja vergeblich versucht hat mit mir in ein erneutes Gespräch zu kommen.

    Kommen wir aber mal zu den Fakten.

    Ich schaue mir Unterlagen an, die ich in die Redaktion bekomme, aber natürlich auch von einem juristischen Sachverstand immer Querprüfen. Diese Unterlagen bewerte ich so, wie der Anleger die bewertet, der die bekommt, da muss ich keine Presseanfrage stellen. Nun lasse ich das aber von meinem Rechtsanwalt „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ bewerten, übrigens auch dieser ist bei Ihnen im Hause bekannt. Natürlich hole ich mir auch eine 2.te Meinung dazu ein, und zwar von einem Rechtsanwalt mit der Fachrichtung Handels und Gewerberecht.

    Bisher war ich übrigens auch der Meinung „das Post der Kanzlei Mattil dann auch Post aus einer privilegierten Quelle ist.

    Ich kann Ihnen gerne versichern, das beide von mir befragten Rechtsanwälte nichts mit Anlegern als Mandanten zu tun haben. Insofern läuft Ihre Aussage hier vollkommen ins Leere. Ich werde aber nun von beiden Anwälten einmal mir die schriftliche Stellungnahme dazu übermitteln lassen und gerne hier veröfefntlichen lassen. Davon können Sie ja dann möglicherweise noch lernen, auch ich höre nicht auf zu lernen.

    So Frau Fohrer nun wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende, trinken Sie einen Cognac, schimpfen auf mich und atmen mal tieeeeeeeeef durch, so wichtig bin ich doch nicht Frau Fohrer. So zumindest die Meinung in Ihrem Hause die ich so gehört habe.

    • Mensch Frau Fohrer, heißt das bei Euch immer noch Matill & Kollegen? Wirklich? Mann kann hier nur noch sagen, dass „getroffene Hunde“ eben bellen ….

  • Das soll wohl bedeuten, dass trotz Arbeit der Kanzlei kein Honorar gezahlt werden muss nach Widerruf durch den Anleger und Forderungsanmeldung durch die Kanzlei und dass Mattil dann wohl massenhaft leer ausgehen wird….
    Für die Geschädigten ein Segen. Danke Herr Mattil! ;-))

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