Das Handelsblatt berichtet am heutigen Tage „Exclusiv“ über eine sogenannte Nachbesserunsgklausel der Bundesregierung in der Verienbarung mit der „Atomlobby“. Diese Nachbesserunsgklausel erlaubt es der Bundesregierung, im Falle steigender Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber mindestens die Hälfte der Sondereinnahmen für sich vereinnahmen kann, die sich aus einer Laufzeitverlängerung ergeben. Das ist doch mal eine gute Nachricht, aber wetten auch das können die wieder als Betriebsausgabe absetzen.
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