Allgemeines

Na dann

Teilen

Die E-Mail-Affäre verfolgt die US-Demokratin Hillary Clinton auch in der heißen Wahlkampfphase weiter. Ein Bundesrichter in Washington ordnete an, dass die Präsidentschaftskandidatin schriftlich unter Eid darüber Auskunft gibt, warum sie als Außenministerin dienstliche E-Mails über einen privaten Server verschickte und empfing.

Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag der konservativen Organisation Judicial Watch statt. Die Gruppe darf zudem einen ranghohen Beamten im Außenministerium befragen, der zwei ihm unterstellte Mitarbeiter angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TJ Maxx: Profiteur von Trumps Zollchaos

Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...

Allgemeines

Sweet Invest eG auch an die Pleite wollen wir erinnern

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Manipulation von Aktienkursen

Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...

Allgemeines

McDonaldss USA:Die Rückkehr des McRib: Warum die Kult-Sandwich-Legende nur begrenzt verfügbar ist

Der McRib kehrt zurück – pünktlich zur Weihnachtszeit – doch Fans sollten...