Orangen, Zitronen und andere Zitrusfrüchte werden häufig vor und nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln und Wachsen behandelt, um sie vor Schädlingen zu schützen und für den weiten Transport und die Lagerung länger haltbar zu machen. Untersuchungen zufolge gehen bei der Verarbeitung dieser Früchte zu Saft allerdings nur geringe Mengen in das fertige Produkt über, sodass von ihnen kein gesundheitliches Risiko ausgeht.
Pestizide in frisch gepressten Fruchtsäften
Ein frisch gepresster Orangensaft gehört für viele zu einem ausgedehnten Frühstück dazu. Beim Auspressen der Früchte könnten Pestizide über die Schale oder über die Haut in den Saft bzw. direkt in den Mund übertragen werden. Eine Studie des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wies allerdings nach, dass die Rückstände im gepressten Saft sehr gering sind und die zulässigen Höchstwerte deutlich unterschritten werden.
Auch auf Märkten oder im Einzelhandel findet man häufig Automaten oder Stände, an denen Saft frisch ausgepresst wird. Aufgrund der Ergebnisse aus Bayern und Stiftung Wartentest ist jedoch davon auszugehen, dass in frisch gepressten Säften keine gesundheitsschädlichen Rückstandsmengen enthalten sind.
Fruchtsäfte: Woher können Rückstände stammen?
Konventionelle Orangen können mit den Pestiziden Biphenyl (E230), Orthophenylphenol (E231), Natrium-Orthophenylphenol (E232), Imazalil oder Thiabendazol behandelt werden.
Ob die Orangen nach der Ernte mit einem Pflanzenschutzmittel behandelt wurden, muss am Etikett oder der Beschilderung am Regal ausgeschrieben sein. Im Handel müssen sowohl verpackte als auch lose bearbeitete Orangen mit dem Hinweis „konserviert“ oder speziell als „konserviert mit Thiabendazol“ gekennzeichnet sein. Auch der Gebrauch von Wachsen muss durch die Angabe „gewachst“ sichtbar gemacht werden.
Die Lebensmittelüberwachung untersucht regelmäßig Zitrusfrüchte, und hat aber in den letzten Jahren lediglich in seltenen Fällen Grenzwertüberschreitungen feststellen können.
Orangensaft selber pressen – worauf achten?
- Vor der Verarbeitung von Orangen und Zitrusfrüchten im Haushalt sollten Sie diese immer gründlich, lauwarm waschen und mit einem Haushaltstuch abtrocknen. So können Sie den Gehalt an Konservierungsmitteln an der Oberfläche verringern und das Risiko der Übertragung in den Saft um ein Vielfaches senken.
- Um die Gefahr der Pestizidrückstände zu umgehen, wählen Sie Orangen, die als „unbehandelt“ oder mit dem Verweis „Schale zum Verzehr geeignet“ ausgeschildert sind. Diese Früchte werden sowohl vor als auch nach der Ernte keiner Behandlung unterzogen. Allerdings handelt es sich dabei um eine freiwillige Kennzeichnung.
- Auf Nummer sicher gehen können Verbraucher beim Kauf von Bioprodukten – biologisch erzeugte Orangen dürfen weder mit Pestiziden noch mit Wachsen behandelt werden.
- Beim Kauf frisch gepresster Säfte im Einzelhandel oder auf Märkten bei Händlern oder Verkäufern nachfragen, welche Orangen verwendet wurden. Achten Sie hier unbedingt auch auf die Hygiene des Automaten oder der Presse, denn frisch gepresste Säfte sind leicht verderblich.
- Mit welcher Methode im Haushalt Orangen ausgepresst werden, scheint keinen Einfluss auf den Übergang von Pflanzenschutzmitteln auf den Saft zu haben.
Kommentar hinterlassen