Die EU kann künftig die Exporte von Coronavirus-Impfstoffen überwachen und gegebenenfalls beschränken. Die EU-Kommission habe heute eine entsprechende „Ausfuhrgenehmigungspflicht“ beschlossen, sagte der für Außenhandel zuständige Kommissionsvize Valdis Dombrovskis in Brüssel.
Alle Pharmakonzerne, die mit der EU Lieferverträge über CoV-Impfstoffe abgeschlossen haben, müssen demnach künftig Lieferungen an Drittstaaten in Brüssel anmelden.
Das dürfte dann auch für AstraZeneca gelten.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gibt grünes Licht für den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von AstraZeneca. Ein EMA-Ausschuss empfahl heute eine bedingte Zulassung des Impfstoffs. Die finale Entscheidung muss nun noch von der Europäischen Kommission gefällt werden. Das gilt als Formsache. Es wäre die dritte Zulassung für einen Covid-19-Impfstoff in der Europäischen Union.
Eine Altersobergrenze nannte die EMA nicht. Die Behörde wies aber darauf hin, dass es noch nicht genügend Daten über die Wirksamkeit des AstraZeneca-Präparats bei älteren Menschen gebe, um zu beurteilen, wie effektiv es bei diesen sei.
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