In Ungarn wurden dieses Jahr von Januar bis Oktober 1.634 wegen Menschenhandels verurteilte Strafgefangene freigelassen. Diese alarmierende Information wurde kürzlich durch den Staatssekretär im Innenministerium, Bence Retvari, auf eine parlamentarische Anfrage der Oppositionspartei Jobbik bekannt gegeben. Als Begründung wurden die Überbelegung der Gefängnisse und hohe Haftkosten angeführt. Dies lässt ernsthafte Fragen zur Strafverfolgung und zur effektiven Justiz in Ungarn aufkommen.
Die Tatsache, dass die freigelassenen Strafgefangenen innerhalb von nur 72 Stunden das Land verlassen müssen, ist besorgniserregend und wirft Fragen zur Reintegration und Rehabilitation auf. Es scheint, dass die ungarische Regierung nicht nur bei der Verwaltung von Straftätern aus verschiedenen Kulturen, sondern auch bei der Einhaltung grundlegender Menschenrechte erhebliche Defizite aufweist.Es ist auch erwähnenswert, dass Ungarns Entscheidung, einen Teil der Inhaftierten freizulassen, auf internationale Kritik stieß und zu Spannungen mit Nachbarländern wie Österreich führte. Die Tatsache, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet hat, zeigt, dass dieses Vorgehen nicht nur national, sondern auch international problematisch ist.
Insgesamt wirft diese Entwicklung ein beunruhigendes Licht auf die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage in Ungarn und erfordert dringend eine gründliche Untersuchung und Lösung.
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