Nun wer uns kennt weiß es schon, wir sind streitbar und durchsetzungswillig. Dies gilt nicht nur bei der Aufdeckung von Ungereimtheiten, insbesondere im Kapitalanlagebereich. Was uns aber hierbei immer wieder auffällt ist, dass man es gehäuft an der Gegenfront mit denselben anwaltlichen „Söldnern“ zu tun hat.
Offensichtlich scheinen die Unternehmen, welche einen Berichterstattungsanlass begründen, sich in einem „Sumpf“ zu tummeln. Aufgefallen ist uns hierbei, dass es einige Rechtsvertreter gibt, die mehr Zeit als andere in die eigene Profilierung investieren. Vorteilhaft ist in jedem Fall den Mandanten aufklärend zu hinterfragen.
Besonders zu erwähnen, ist hierbei Dr. Lucas Brost von der Kanzlei Brost Claßen. Lieber Herr Brost wir würden uns wünschen, dass Ihre Tätigkeit zunächst dazu beitragen könnte, dass die Betroffenen sich selbst reflektieren und gegebenenfalls im Interesse der Kunden jener agieren; mehr wollen wir gar nicht. Was dabei immer hilft: Zahlen, Daten und Fakten und Kommunikation. Nicht mehr und nicht weniger.
Leider mussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass nachhaltige Investitionen in Kundenkommunikation offensichtlich geringer Wert geschätzt werden, als das überhastete Agieren der Anwaltskaste. Zugegeben insofern vermag es Pyrrhussiege geben, jene begründen aber keinesfalls das grundlegende Vertrauen, welche es in der Geschäftsbeziehung bedarf … und den Berichterstattungsanlassen beseitigen sie auch nicht; gegenteilig hierzu vertiefen sie die bisherigen Recherchearbeiten.
Und im Übrigen … wir waren und wir sind immer gesprächsbereit; sicherlich aber nicht in Fällen in denen uns unbegründete Vorhaltungen im stakkato-Stil erreichen. Sie kennen das Recht und die Rechtsprechung … daher würden wir uns über etwas mehr Sachlichkeit freuen!
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