reconcept 04 Wasserkraft Kanada UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. KG)
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 12.03.2017
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 12. März 2017
I. Allgemeines
Die Reconcept 04 Wasserkraft Kanada UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (vormals: reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft) wird im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 116460 geführt.
Bei der Gesellschaft handelte es sich im Vorjahr um eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, die für Rechnungslegung, Bewertung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften des § 158 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Verbindung mit § 135 KAGB sowie der Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff. HGB) zu beachten hatte. Darüber hinaus wurden die Vorschriften der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19.12.2012 (Verordnung (EU) Nr. 231/2013) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Durch den Liquidationsbeschluss vom 13. März 2017 und anschließender Umfirmierung in Reconcept 04 Wasserkraft Kanada UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, entfällt die Eigenschaft als geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ab dem Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 12. März 2017.
Für das Rumpfgeschäftsjahr finden somit die Bestimmungen des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Eine Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist insoweit nur eingeschränkt möglich.
Das Eigenkapital wird gem § 264c HGB und nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Kapitalkonten ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Fondswährung lautet kanadische Dollar (CAD); d.h. die Verpflichtungen zur Einzahlung des Eigenkapitals bestehen in CAD und wesentliche Verträge wurden in CAD geschlossen. Zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erfolgt eine Umrechnung in Euro (€). Zum 12.03.2017 wurde bei der Bewertung von Barmitteln, Vermögensgegenständen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ein Wechselkurs von 1,4341 CAD/€ angesetzt (31.12.2016: 1,4188 CAD/€). Aufwendungen und Erträge wurden mit dem Wechselkurs des Monats, in dem sie angefallen sind, umgerechnet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Gesellschaft hat am 13. März 2017 die Liquidation beschlossen, die Bilanzierung erfolgt daher unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Non-Going-Concern-Prinzip).
Die Barmittel und Sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Verkehrswert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Sonderkonten der Treuhänderin in Höhe von € 0,00 (31.12.2016: € 198,83) und stellen somit gleichzeitig Forderungen gegen Gesellschaftern dar. Dieser Betrag kann nur gemeinsam mit der Treuhänderin sowie der Verwahrstelle verwendet werden.
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen in Höhe von T€ 57 (31.12.2016: T€ 45) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Auf der Grundlage der Regelungen des § 19 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 264c HGB bestehen zum 12.03.2017 die folgenden Kapitalkonten der Kommanditisten:
I. Festes Kapitalkonto (Kapitalkonto I) | € 3.855.033,88 | CAD 5.875.000,00 |
II. Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto II) | € – 2.710.485,13 | CAD – 3.887.106,72 |
III. Privatkonto | € – 73.285,64 | CAD – 105.098,93 |
IV. Gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto | € 115.651,03 | CAD 165.855,14 |
Gesamt | € 1.186.914,14 | CAD 2.048.649,50 |
Zum 12.03.2017 sind die Gesellschafter unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts im Verhältnis ihrer Beteiligungssumme in CAD (Kapitalkonto I) an der Gesellschaft beteiligt.
Das feste Kapitalkonto (Kapitalkonto I) wird gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages ausschließlich in CAD geführt. Die Umrechnung der Kapitalkonten I und des bezogenen Agios von CAD in EUR erfolgt damit ausschließlich für Zwecke des in Euro aufzustellenden Jahresabschlusses der Gesellschaft. Hierbei werden die CAD-Konten mit ihrem historischen Umrechnungskurs zu den jeweiligen Jahresenden umgerechnet, in denen die Anleger beigetreten sind. Es werden also die Umrechnungskurse zum 31.12. des jeweiligen Beitrittskalenderjahres verwendet.
Im Kapitalkonto II werden die den jeweiligen Geschäftsjahren zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile gebucht.
Im Privatkonto zum 12.03.2017 ist der für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 auszuzahlende Frühzeichnerbonus ausgewiesen.
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der Gesellschaft ist für die Treuhänderin reconcept Treuhand GmbH zum 12.03.2017 in Höhe von € 1.000,00 (31.12.2016: € 1.000,00) ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 0 (31.12.2016: T€ 182), die Sonstigen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 9 (31.12.2016: T€ 9).
Hamburg
RE 04 Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Karsten Reetz, Liquidatorin
Bilanz zum 12. März 2017
Aktiva
Vorjahr | |||
€ | € | € | |
Investmentanlagevermögen | |||
A. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 198,83 | |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.250.617,38 | 1.325.064,81 | |
B. Rechnungsabgrenzungsposten | 10.925,03 | 0,00 | |
1.261.542,41 | 1.325.263,64 | ||
Passiva |
|||
A. Eigenkapital | |||
I. Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters | 0,00 | 0,00 | |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | |||
1. festes Kapitalkonto (Kapitalkonto I) | 3.855.033,88 | 3.896.605,65 | |
2. Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto II) | -2.710.485,13 | -2.672.556,72 | |
3. Entnahmen (Kapitalkonto III) | -73.285,64 | -74.075,93 | |
4. gesamthänderische gebundenes Rücklagenkonto | 115.651,03 | 116.898,18 | |
1.186.914,14 | 1.266.871,18 | ||
B. Rückstellungen | 16.724,11 | 12.159,10 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
I. aus anderen Lieferungen und Leistungen | 57.379,76 | 45.703,30 | |
II. gegenüber Gesellschaftern | 251,03 | 253,74 | |
III. Sonstige | 273,37 | 276,32 | |
57.904,16 | 46.233,36 | ||
1.261.542,41 | 1.325.263,64 |
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