Allgemeines

Na, na!!

Teilen

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt bekannt:

Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist das Dienstsiegel (kleines Bundessiegel) mit der laufenden Nummer 3 in Verlust geraten.

Da die Möglichkeit eines Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Siegel mit Wirkung vom 9. August 2018 für ungültig erklärt.

Bei eventuellen Feststellungen einer unbefugten Benutzung oder Hinweisen zum Verbleib des Siegels bittet das BVL um Unterrichtung (E-Mail: 906@bvl.bund.de bzw. Telefon: 05 31/2 14 97-0).

Alle anderen Dienstsiegel des BVL sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Deutschlands Top-Konzerne: Wenn der Gewinn zum Glücksspiel wird

Deutschlands größte Börsenunternehmen zeigen, wie man in die Wirtschaftsgeschichte eingeht – allerdings...

Allgemeines

Detaillierte Analyse der Bilanz von Enpal B.V. (2022)

Die Bilanz des Unternehmens Enpal B.V. für das Geschäftsjahr 2022 offenbart ein...

Allgemeines

Tilo Ebner der Genussrechteberater DEGAG -hätten die Kunden das Geld auf die Bank gebracht, dann wäre es nicht von einem Totalverlustrisiko bedroht

Tilo Ebner, Vermittler von DEGAG Genussrechten mit Totalverlustrisiko, hat da ein „tolles“...

Allgemeines

Was ist eine Schattenflotte

Der Begriff Schattenflotte wird in unterschiedlichen Kontexten verwendet, bezieht sich jedoch im...