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Nach 48 Semestern muss der Dauerstudent gehen

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Die Universität Lübeck durfte nach 48 langen Semestern endlich den Dauerstudenten von der Hochschule verweisen.

48 Semester und kein Ende in Sicht. Doch weil er nach all den Jahren noch immer keine Vorprüfung in der Medizin abgeleistet hat, durfte die Uni ihn endlich exmatrikulieren. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig. Der Student hätte keine Chance mehr auf eine nochmalige Prüfungszulassung gehabt. Dies macht das Studium grundlos. Dennoch bleibt es im Allgemeinen offen, ob man Studenten exmatrikulieren darf, nur weil sie schon eine gefühlte Ewigkeit studieren.

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