Ein Drittligaspiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen endete nicht nur mit hitzigen Zweikämpfen, sondern auch mit einer ungewollten Bierreinigung für den Schiedsrichter. Ein frustrierter Fan beschloss, den Referee nach einem umstrittenen Pfiff mit einem Becher Bier zu „erfrischen“.
Der Schiedsrichter war jedoch weniger begeistert von dieser Art Fan-Zuwendung und brach das Spiel ab. Anstatt das nasse Spielgerät in der Kabine abzuhaken, zog der Schiri vor Gericht und verlangte satte 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Landgericht Zwickau stimmte ihm in Teilen zu – die Bierdusche sei zweifellos ein schwerer Eingriff in sein grundgesetzlich geschütztes Persönlichkeitsrecht. Allerdings schätzte der Referee den Wert eines Bechers Stadionbier wohl etwas zu großzügig ein. Statt der geforderten 25.000 Euro sprach ihm das Gericht lediglich 1.500 Euro zu – was vielleicht gerade für eine Runde Bier im Vereinsheim reicht, aber sicher nicht für eine neue Pfeife.
Während sich der Schiedsrichter über die Höhe des Schmerzensgelds wundert, wird das Spiel vom DFB-Sportgericht für Rot-Weiss Essen gewertet. Der Fan dürfte derweil gelernt haben, dass man im Stadion lieber das Team unterstützt – und das Bier trinkt, statt es zu werfen.
LG Zwickau, Urteil vom 24.09.2024 – 4 O 771/23
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