Frau Schreck ist Mitglied der Sachsen CDU, und Frau Schreck ist gewählte Präsidentin des statistischen Landesamt Sachsen, und Carolin Schreck ist Landeswahlleiterin. Zudem ist Carolin Schreck dann auch noch Vorsitzendes des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtages.
Genau in dieser Funktion hat Frau Schreck nun in dieser Woche eine unerwartete gewaltige Justizklatsche vom sächsischen Landesverfassungsgerichtshof in Leipzig bekommen.
Grund dieses Urteils war die Entscheidung des sächsischen Wahlprüfungsausschusses die Sachsen AfD nicht mit ihrer gesamten Landesliste der gewählten Landtagskandidaten für die Landtagswahl 2019 in Sachsen zuzulassen.
Hiergegen hatte die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof Widerspruch eingelegt.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war man mit dem Widerspruch zunächst in dieser Woche gescheitert. Hier hatte man den Antrag der AfD aus formalen Gründen abgelehnt. Genau deshalb waren natürlich alle gespannt auf die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Leipzig am Donnerstag in Leipzig.
Auch hier hatte man eigentlich mit einer Bestätigung der Entscheidung des Landeswahlprüfungsausschusses gerechnet, doch es kam alles anders, denn der sächsische Landesverfassungsgerichtshof sah solch einen eklatanten Rechtsverstoß in der Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, das man sich gezwungen sah, hier einzugreifen.
Ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang und bisher einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte den man hier am Donnerstag miterleben konnte. Zugleich war es aber auch eine Klatsche für die Landeswahlleiterin in ihrer Funktion als Vorsitzende des Landeswahlprüfungsausschusses.
Hier kann man nun möglicherweise sogar vom Verdacht der Rechtsbeugung sprechen. Genau das will die AfD Sachsen wohl nun, mittels einer Strafanzeige, von der Justiz prüfen lassen.
Nun müsste Frau Schreck sich ja mittlerweile von diesem Schreck, den die Justiz ihr mit diesem Urteil versetzt hat, erholt haben, müsste dann sicherlich erkennen, dass sie hier Verantwortung übernehmen muss und von ihrem Amt zurücktreten muss, denn solch ein rechtlicher Verstoß kann nur mit einem Rücktritt enden. Das weiß auch Carolin Schreck. Es bleibt nur noch eine Frage der Zeit bis Frau Schreck diesen Schritt gehen wird.
Spätestens Mitte August, dann wenn das endgültige Urteil vorliegt, wird Frau Schreck sich nicht mehr in dem Job halten können. Nun die Sachsen CDU wird dann sicherlich eine Verwendung für Frau Schreck finden. Vielleicht als zukünftige Innenministerin oder Justizministerin in Sachsen.
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