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Nachdem PIM Gold GmbH und die Premium Gold Deutschland GmbH Insolvenzantarg gestellt haben, macht da eine IG Pim Gold noch Sinn?

geralt / Pixabay
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Diese Frage haben wir soeben an Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr gestellt, der als Rechtsberater der IG PIM Gold fungiert.

Ja, gerade jetzt macht genau dies Sinn, so Dr. Thomas Pforr, denn nun haben die Anleger auch Gewissheit, dass es mit beiden Unternehmen wirtschaftlich nicht weitergeht, sondern die Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Natürlich kommen jetzt viele wichtige Frage auf die Anleger zu, auf die sie rechtlich fundierte Antworten benötigen.

Da bietet die Interessengemeinschaft PIM Gold aus meiner Sicht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, eine ideale Plattform, um die Fragen der Anleger zu erklären und da, wo es möglicherweise erforderlich sein wird, auch rechtlichen Beistand zu leisten.

Man muss nicht immer sofort und bei allen Fragen einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern kann den wesentlich preiswerteren Weg über solch eine IG gehen, in der man dann aber auch Kräfte bündeln kann, um ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter zu haben, der erfahrungsgemäß weder Gelder herausgeben bzw. oft noch Gelder von den Anlegern zurückhaben will.

Die Interessengemeinschaft gibt die Möglichkeit, dass die Betroffenen preiswert eine Stimme haben, die ein Gewicht entwickelt. So ist es möglich, dass Betroffene umfassend informiert sind. Geschlossenheit ist ein Thema: aus anderen Verfahren wissen wir, dass Opfer, die Geld verloren haben, alleine sind und wenig gegenüber Behörden ausrichten können. Die Gemeinschaft tritt aber wegen ihrer vielen Mitglieder gegenüber dem Strafgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Insolvenzgericht und so weiter gewichtiger auf als jeder Betroffene alleine.

In solchen Situationen kann man sich dann aber auch nur noch mit einem in der Sache erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Wehr setzen. Wir werden auch versuchen, über die IG einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu bekommen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

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