Verstärkt bekommen wir derzeit Anfragen bei uns in die Redaktion, die sich mit dem genannten Thema beschäftigen, was einige Vertrieb mittlerweile zu einem Geschäftsmodel gemacht haben. Aber hier bitte aufgepasst.
- Gehen Sie bitte davon aus das solche Verfahren bis zu 3 Jahren andauern können, denn die betroffenen Versicherungsgesellschaften werden jede Forderung von der Auszahlung her verzögern.
- Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann fragen Sie bevor sie einen Rechtsanwalt beauftragten, ob es für diesen Vorgang eine Deckungszusage gibt
- Alternativ wird auch von einer anderen Gesellschaft die Abtretung des gesamten Vorgangs an einen Prozessfinanzierer angeboten. Eine gute, aber möglicherweise dann auch teure Sache. Die Kosten bitte vorher genau anschauen. Sie müssen zwar dann für den gesamten Vorgang kein Geld in die Hand nehmen, aber im Erfolgsfall wird der Prozessfinanzierer dann sicherlich eine höhere Beteiligung fordern da er ja das Risiko trägt
- Keiner der uns bekannten Rechtsanwälte und Vertriebsgesellschaften ist derzeit in der Lage ihnen zu sagen wie hoch der Betrag sein wird, den sie noch von der Versicherung bekommen können bzw. werden. Um das auszurechnen bedarf es weiterer Personen in dem Verfahren sogenannter Aktuare
- Was viele anbieten ist eine Erstprüfung Ihres persönliches Falles „ob Ihr Vertrag überhaupt unter das entsprechende Urteil fällt“. Eine solche Ersteinschätzung kostet üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro bei einem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist nach der RVH verpflichtet dafür Gebühren zu nehmen.
- Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und ihren Fall nicht an einen Prozessfinanzierer abgetreten, dann kommt nach einer solchen Vertragsprüfung i m m e r die Einschätzung des befragten Rechtsanwaltes mit dem Hinweis „das Sie das gesamte Kosten- und Prozessrisiko tragen müssen“, und die Frage ob Sie dazu bereit sind und sich darüber im Klaren sind
- Kein Vertrieb- oder Vertriebsgesellschaft wird hier diese Kosten für Sie dann übernehmen. Das gilt für Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren usw. Im Falle das sie den Fall vor Gericht verlieren, müssen Sie auch noch die Kosten der Gegenseite für deren Rechtsanwälte bezahlen.
- Kommt es zu keinem Prozess, sondern zu einem außergerichtlichen Vergleich, was vile Rechtsanwälte und Versicherungsgesellschaften anstreben, dann fallen für Sie die sogenannte Vergleichsgebühr an, diese ist durchaus dann höher als die eigentlichen Anwaltskosten des Verfahrens. Hier müssen Sie dann immer darauf achten, das diese Vergleichsgebühr von der Gegenseite getragen wird, ansonsten bleibt dann möglicherweise für Sie trotz allen Risikos nichtmehr viel an Geld übrig, und nur Andere haben dann G U T verdient
Achten Sie darauf bei Vertriebspartnern, das alle Zusagen des Beraters in einem Beratungsprotokoll festgehalten und mit der Unterschrift des Beraters dokumentiert werden. Der Berater berät Sie, weil er damit GELD verdient, dann soll erbitte auch einen ordentlichen Job machen und das schriftlich dokumentieren.
Es gibt in Deutschland auch nicht DEN SPEZIALISTEN für solche Vorgänge, es gibt einige Kanzleien die mit diesem Prozedere gut vertraut sind, aber das diese Kanzleien dann bereits große nachweisbare Erfolge gehabt haben ist uns trotz einer durchgeführten Umfrage nicht bekannt. Nach konkreten Erfolgszahlen gefragt, wo man ja eigentlich gerne wirbt als Kanzlei, kommt dann oft das große Schweigen. Nochmals es ist Ihr Geld holen Sie es sich, aber passen Sie auf das nicht nur Andere verdienen an Ihrem Geld.
Was ist ein Aktuar?
https://de.wikipedia.org/wiki/Aktuar_(Versicherungswirtschaft)
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