Nachhaltiges Verbraucherrecht

Published On: Samstag, 09.04.2022By

Die Europäische Kommission hat mehrere Vorschläge für eine nachhaltigere Produktpolitik und ein nachhaltigeres Verbraucherrecht vorgelegt.

Diese Pläne begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), sieht aber auf den ersten Blick bereits Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Angaben zur Lebensdauer von Produkten.

„Die Europäische Union steht aktuell vor großen weltpolitischen Herausforderungen. Gleichzeitig dürfen langfristige Maßnahmen, die zu einer nachhaltigeren Zukunft in Europa beitragen, nicht aus dem Blick verloren gehen“, sagt vzbv-Vorständin Jutta Gurkmann. „Die Vorhaben der Europäischen Kommission zur Förderung langlebiger Produkte begrüßen wir daher. Die vorgeschlagenen Ökodesign-Vorgaben sind grundsätzlich geeignet, den Rahmen für eine umweltfreundliche Produktpolitik zu bilden, von der auch Verbraucher:innen profitieren. Bei den Verbraucherrechten gehen die Vorschläge aber teilweise nicht weit genug. Trotz neuer Informationspflichten fehlen verpflichtende Angaben über die erwartbare Lebensdauer der Produkte, an die die Dauer der Gewährleistungsrechte für Verbraucher:innen angepasst werden müsste.“ Aus Sicht des vzbv wären längere Gewährleistungsfristen der wichtigste Hebel, um langlebige Produkte zu fördern.

Nachhaltige Vorgaben für Ökodesign zeitnah umsetzen

Seit dem Jahr 2005 haben Designbestimmungen der Europäischen Kommission viele Produkte energieeffizienter gemacht. Jetzt ist geplant, diese Vorgaben auszuweiten und nachhaltige Produkte generell zum Standard zu machen.

Der vzbv begrüßt, dass die neuen Ökodesign-Vorgaben künftig für fast alle Produktgruppen gelten sollen, auch etwa für Kleidung oder Möbel. Zudem werden zusätzliche Aspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie das Vorhandensein bedenklicher Stoffe berücksichtigt. Diese Maßnahmen sind für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz wichtig. Zudem profitieren Verbraucher:innen durch langlebigere und reparierbare Produkte auch ökonomisch.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Regulierungen des Produktdesigns auf EU-Ebene sehr lange dauern. Hier muss zukünftig mehr Tempo vorgelegt werden. Soll die geplante Transformation zu einem nachhaltigen, klimaneutralen Konsum bis zum Jahr 2050 gelingen, darf der Hebel nicht allein beim Design der Produkte ansetzen, sondern es müssen auch die Verbraucherrechte gestärkt werden.

Gewährleistung an Lebensdauer koppeln

„Im Rahmen der Green Transition muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass Waren länger halten und weniger Wegwerfprodukte hergestellt werden. Es reicht nicht aus, dass Händler darüber informieren, ob Hersteller freiwillig eine Garantieverlängerung gewähren“, sagt Gurkmann. Besser wären verpflichtende Informationen aller Hersteller über die erwartbare Lebensdauer der Produkte mit entsprechenden Gewährleistungsrechten für Verbraucher:innen. Damit würde der Wettbewerb zugunsten länger haltbarer Produkte im Interesse eines nachhaltigeren Konsums gestärkt.

Greenwashing unterbinden, Kaufentscheidungen erleichtern

Der vzbv begrüßt, dass die Europäische Kommission Nachhaltigkeitswerbung effektiver regulieren möchte, um Greenwashing einen Riegel vorzuschieben. „Für viele Verbraucher:innen spielen Umwelteigenschaften von Produkten eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Aussagen zur Nachhaltigkeit dürfen deshalb keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen für Verbraucher:innen verständlich sein und einem Faktencheck standhalten“, so Gurkmann. Nur so können Umweltaussagen eine klare und wahre Hilfestellung bei der Kaufentscheidung bieten.

„Der vzbv wird die Vorschläge der Europäischen Kommission genau prüfen. In enger Abstimmung mit dem europäischen Verbraucherverband BEUC setzen wir uns auch im weiteren Verfahren für verbraucherfreundliche Anpassungen ein“, so Gurkmann.

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