Am heutigen Vormittag hatten wir über die „Probleme“ mit dem Insolvenzverwalter des „Gerlach Nachlasses“ berichtet. Merkwürdigerweise gab es dann drei Stunden später ein Schreiben des zuständigen Rechtsanwaltes an die uns bekannte Person, über dessen Inhalt man sich nur wundern kann.
Er bietet darin allen Interessenten an, ein Kaufangebot abzugeben. Es müsse sich aber oberhalb 25.000 Euro bewegen. Nur verehrter Herr Anwalt, irgendwas läuft doch da nicht so wie es „allgemein üblich“ sein sollte. Wofür wollen Sie denn bitte im Detail die 25.000 Euro haben?
Es ist doch üblich, dass man das wofür jemand bietet, auch vorher einer Prüfung unterziehen kann? Zumindest können wir uns nicht vorstellen, dass jemand ein 25.000 Euro-Angebot abgibt, ohne die Unterlagen gesichtet zu haben, beim besten Willen nicht. Sagen sie uns doch mal, welches Spiel dort gespielt wird? Das würde uns mal interessieren. Vielleicht hat die „akte-heinz-gerlach“ mit den in der Vergangenheit geäußerten Vermutungen ja Recht. Nun schauen wir mal, was das Amtsgericht dazu sagt, verehrter Herr Anwalt.
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