Eine Geldanlage in Form eines Nachrangdarlehens ist durch ein besonders hohes Risiko gekennzeichnet. Der Geldgeber akzeptiert dabei, dass er im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben („Nachrangklausel“). Es besteht dabei ein besonders hohes Risiko, dass für die Nachranggläubiger dann kein Geld mehr zur Verfügung steht.
Nachrangdarlehen versprechen daher häufig höhere Zinsen, als klassische Darlehen. Diese Zinsen sind aber nur zu leisten, wenn in diesem Jahr ein entsprechender frei verfügbarer Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde, ansonsten entfällt die Zinszahlung. Zusätzlich muss dem Geldgeber bewusst sein, dass nicht nur der Verlust der Zinsen sondern auch das Risiko eines Totalverlustes gegeben ist.
Nachrangdarlehen in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen bergen noch zusätzliche Risiken. Das Risiko des Verlustes kann hier bereits vor einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers eintreten:
Einerseits muss der Darlehensnehmer trotz Fälligkeit bereits dann nicht zahlen, wenn er durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte.
Andererseits kann der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange nicht verlangen, wie sie beim Darlehensnehmer eine Insolvenz auslösen könnte.
Bei Nachrangdarlehen wird zwar das unternehmerische Risiko auf den Darlehensgeber überwälzt – am unternehmerischen Erfolg nimmt er allerdings nicht teil! Auch stehen ihm in der Regel keine Informations- und Kontrollrechte zu.
Es gilt der Grundsatz: Je höher die Ertragschance, d.h. der vereinbarte Zinssatz, desto höher ist auch das Risiko eines Verlustes.
Typisch für Nachrangdarlehen ist auch, dass der Darlehensgeber keinerlei Sicherheiten erhält. Das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals ist bei Nachrangdarlehen wesentlich höher als bei klassischen, nicht nachrangigen Darlehen oder auch bei Anleihen.
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