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Nachrangdarlehen der SAB Wind Festzins III Finger weg – Totalverlustrisiko

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Das sind die Rahmenbedingungen des Nachrangdarlehens: Es hat einen Stufenzins, der Zinssatz steigt mit der Laufzeit des Darlehens. Der Zinssatz beträgt 5,0 Prozent pro Jahr bis zum 31.12.2017, 5,5 Prozent pro Jahr vom 1.1.2018 bis 31.12.2020, 6,0 Prozent pro Jahr vom 1.1.2021 bis 31.12.2022, 6,5 Prozent pro Jahr vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 und 7,0 Prozent vom 1.1.2025 bis zum Laufzeitende am 31.12.2025. Der Anleger (Darlehensgeber) kann das Darlehen erstmals zum 31.12.2019 und danach alle zwei Jahre kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils zwölf Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Monats kündigen, wenn ein „wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Windenergieanlagen des Windparks Blaue Warthe II nicht mehr möglich ist“. Soweit zu den Rahmenbedingungen des Nachrangdarlehens. Vergessen wird hier aber, das dieses Nachrangdarlehen ein Totalverlustrisiko in sich birgt für jeden Anleger. Wer sicher sein Geld anlegen will, muss hiervon die Finger lassen.

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