Nein, denn es kann nur besser werden. Derzeit werden Nachrangdarlehen ohne Ende angeboten, da diese nicht BaFin-genehmigungspflichtig sind, ja man muss der BaFin nicht einmal mitteilen, dass man ein solches Finanzprodukt herausgibt. Das es darunter auch Scharlatane gibt, muss man nicht erwähnen. Ganz besonders schlimm in diesem Zusammenhang finden wir in der Redaktion das Thema „Crowdinvesting“. Gerade hier tummeln sich die unmöglichsten und unseriösesten Angebote. Mehr als 80% der Angebote werden den Anlegern kein Geld einbringen und auch ihr Geld nicht zurückbringen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und bessert hier mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz nach, nur das Thema „Crowdinvesting“ ist hier irgendwie „durchgerutscht“. Warum eigentlich? Für uns nicht nachvollziehbar. Ob ein Nachrangdarlehen mit 1 Million baden geht oder 100 Nachrangdarlehen mit einer Million, wo ist der Unterschied? Beschließt der Gesetzgeber das neue Kleinanlegerschutzgesetz in dieser Form, dann wird zumindest die Qualität des Produktes „Nachrangdarlehen“ besser, und noch wichtiger die Beratungsqualität. Hier dürfen dann nur noch 34f Vermittler das Produkt anbieten. Da wird sich dann auch bei den Initiatoren die Spreu vom Weizen trennen……….und das ist gut so!
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