Nachrangdarlehen für eine Leasinggesellschaft

Published On: Donnerstag, 10.10.2013By

Dazu hatten wir am gestrigen Tage eine sehr interessante Diskussion mit Michael Oehme. Wir hatten in den letzten Tagen solch ein Vertriebsangebot auf den Tisch bekommen. Die Personen hinter dem Model halten wir für  Seriös, aber das Model für stark Verbesserungswürdig. Natürlich ist eine Leasinggesellschaft von der BaFin her überwacht und Erlaubnispflichtig. das ALLEINE ist aber sicherlich kein Grund dort Geld zu investieren, denn auch Leasinggesellschaften können natürlich in Insolvenz geraten. Hat die Leasinggesellschaft dann „Darlehen“ von Dritten, vor allem über ein Nachrangdarlehen, dann schaut die Gemeinschaft der Anleger dann in die Röhre, wenn sie keine entsprechenden Sicherheiten hat. Sammelt man, über eine Kapitalsammelstelle Nachrangdarlehen ein, dann sollte (muss) das Geld so gut abgesichert sein als möglich. Das bedeutet das die Kapitalsammelstelle, für die Gemeinschaft der Anleger, auf Sicherheiten für das zur Verfügung gestellte Kapital bestehen muss. Nehmen wir mal ein Beispiel: Die Kapitalsammelstelle sammelt 3 Millionen Euro ein. Das Geld investiert diese in eine Leasinggesellschaft über die zur Verfügung Stellung eines Darlehens an die Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft wiederum erwirbt damit „technische Investitionsgüter“ um diese dann in der Folge wieder an Dritte zu vermieten um damit Umsatz zu generieren, eigene Kosten abzudecken, eigenen Gewinne zu machen und natürlich auch das Darlehen der Kapitalsammelstelle zu bedienen. was uns dabei fehlt ist, bei diesem Konstrukt, die Sicherheit für den Anleger. Aus unserer Sicht wäre das aber sehr einfach „Heilbar“.

Hier müsste die Leasinggesellschaft die Eigentumsrecht an den Investitionsgütern in die investiert wurde abtreten. damit wären im Insolvenzfall der Leasinggesellschaft die Anleger abgesichert. Insgesamt würde die Kapitalsammelstelle dann natürlich als Gesellschaft eine sehr werthaltige Gesellschaft werden, die  man dann nicht so einfach „vor die Wand laufen lassen würde“. Nun will man auf Seiten des Anbieters über unsere Gedanken diskutieren ggf. dazu mit uns nochmals ein Gespräch führen. Wir sehen keinen Grund warum diese Lösung nicht gangbar sein sollte.

One Comment

  1. Recht auf Durchblick Donnerstag, 10.10.2013 at 11:36 - Reply

    Einer unserer Administratoren wurde von dieser Firma A …. Sitz in W …. eingeladen um Mitarbeiter zu werden. Anfangs fand er die Idee ganz gut. aber als er in den Unterlagen, (die auch uns seit gestern vorliegen) die Risiken dieser Anlageform gelesen hatte (insgesamt 22) bis hin zum Totalverlust lies er die Finger davon.

    Subjektiv gesehen sammelt das Unternehmen erst einmal Gelder ein und führt es zu gegebener Zeit der Zweckbestimmung zu.

    Zudem scheint auch das Grundkapital im Gegensatz zum Emissionsvolumen sehr gering.

    Nach ersten Erkenntnissen raten wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Grund mangelnder Sicherheit und hoher Risiken einer Beteiligung an diesem Unternehmen ab.

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