Gerüchteweise hört man das aus der BaFin. Auch hört man, das die BaFin angewiesen sein soll sich verstärkt um das Thema Bachrangdarlehen zu kümmern. Dadurch soll Druck auf den Nachrangdarlehens- Markt ausgeübt werden………..um hier eine Hemmschwelle zu schaffen, die dann sagt „nein-dann lieber doch ein Produkt mit Prosektpflicht“ wie zum Beispiel eine Namensschuldverschreibung. Ob der Markt das versteht, da haben wir unsere berechtigten Zweifel. Der Vertrieb muss hier wohl eher sagen „verkauf ich nicht“, denn die Vermittler müssten das „ausbaden“, wenn da was schief gehen sollte.
Kommentar hinterlassen