Nachrangdarlehen_Condovac modernisierte Elektroinstallation I_6,00 %_2023_2029

Published On: Mittwoch, 23.08.2023By Tags:

ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Condovac modernisierte Elektroinstallation I_​6,00 %_​2023_​2029“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 10. Mai 2023, wurde Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“) von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht berichte ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2023.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Projekt bestehend aus der Nachrüstung der Elektroinstallation („Nachrüstung”) der Hotelanlage des Kunden Club & Hotel Condovac La Costa S.A. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Der Kunde ist für den Weiterbetrieb seines Unternehmens gesetzlich vom Gesundheitsministerium Costa Ricas zur Nachrüstung verpflichtet. Des Weiteren ermöglicht die Nachrüstung die Umsetzung von geplanten Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energieprojekten mit denen der Kunden den Projektinhaber bereits beauftragt hat, die jedoch nicht Teil des hier vorliegenden Anlageobjekts sind. Die elektrische Nachrüstung findet auf dem Hotelgelände in den 127 Ferienwohnungen, sowie den Gemeinschaftsbereichen für die Gäste des Kunden in Guanacaste Province, Playa Hermosa, 50503, Costa Rica (Koordinaten: 10.5804, -85.6739) statt.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 96.950,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 93.768,24 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 2.835,65 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 2.835,65 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Nachrüstung der Elektroinstallation war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 93.768,24 betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Nachrüstung der Elektroinstallation betraut ist, oder an Unternehmen, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Nachrüstung der Elektroinstallation erbringen (MV 2. Ebene). Weitere bis zum Berichtsstichtag zu leistende Zahlungen in Höhe von 202.425,60 EUR wurden durch den Projektinhaber vorfinanziert. 93.768,24 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 346,11 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die angestrebte Fundingsumme in Höhe von insgesamt 451.000 EUR war zum Berichtsstichtag in Höhe von 96.950,00 EUR eingeworben. Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 12. Mai 2023 an den Projektinhaber weitergeleitet (EUR 93.768,24; MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.

 

Leipzig, den 17. Juli 2023

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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