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Die CoV-Impfstoffe von Pfizer und Biontech sowie AstraZeneca bieten laut einer Studie aus Großbritannien einen recht hohen Schutz gegen eine Erkrankung mit der Virusvariante B.1.617.2. Die beiden Präparate schützen nach zweifacher Impfung beinahe so effektiv gegen eine durch diese Variante ausgelöste CoV-Erkrankung wie gegen eine durch die britische Variante B.1.1.7 hervorgerufene.

Laut einer Studie der Regierungsbehörde Public Health England (PHE) schützt der Impfstoff von Pfizer und Biontech zwei Wochen nach der zweiten Dosis mit 88-prozentiger Effektivität gegen eine Erkrankung durch B.1.617.2., verglichen mit 93 Prozent bei der britischen Variante.

Bei AstraZeneca liegt der Effekt gegen eine Erkrankung durch B.1.617.2 bei 60 Prozent, verglichen mit 66 Prozent bei B.1.1.7. Beide Impfstoffe wiesen den Angaben zufolge drei Wochen nach der Erstimpfung eine 33-prozentige Effektivität bei B.1.617.2 auf, während sie bei der britischen Variante zu dem Zeitpunkt jeweils bei rund 50 Prozent lag.

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Das US-Pharmaunternehmen Moderna will Anfang Juni die Zulassung seines CoV-Impfstoffs in der EU für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren beantragen. Ideal wäre es, diese Altersgruppe vor Ende August zu impfen, sagte Moderna-Chef Stephane Bancel der französischen Sonntagszeitung „Journal du dimanche“. Andernfalls könne eine vierte Coronavirus-Welle drohen, so Bancel.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüft derzeit bereits die Zulassung des CoV-Impfstoffs von Biontech und Pfizer für Zwölf- bis 15-Jährige. In den USA ist der Impfstoff schon für diese Altersgruppe zugelassen.


Angesichts der weltweiten Angst vor der zuerst in Indien entdeckten Coronavirus-Mutante geht Neu-Delhi gegen die Verbreitung des Begriffs „indische Variante“ in den Onlinemedien vor: Die indische Regierung forderte Plattformen auf, alle Inhalte mit dem Begriff „indische Variante“ zu löschen. Die Mutante B.1.617 hat sich in Indien rasant ausgebreitet und wütet auch in Nachbarländern. Inzwischen wurde sie auch in 44 anderen Ländern nachgewiesen.

Die Anordnung für das Löschen der Inhalte mit dem Begriff „indische Variante“ kam gestern vom indischen Informations- und Technologieministerium. Es sei „völlig falsch“, wenn Inhalte zirkulierten, dass eine „indische Variante“ sich in anderen Ländern ausbreite. Als Begründung hieß es, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO die Variante B.1.617 nicht mit einem bestimmten Land in Verbindung bringe.

 

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