Einschrämkungen bei der Rentennachzahlung.
Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben einen Anspruch auf Nachzahlung. Leider gilt der anspruch nur für vier Jahre. Dabei ist es unerheblich, ob der Fehler schon zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt wurde, stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage klar. Anlass waren Berichte über Berechnungsfehler der Rentenversicherung. Mehr als 150.000 Ruheständler waren betroffen. Bei ihnen waren die 2002 neu geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten oder aber die Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid unberücksichtigt geblieben.
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