Startseite Vorsicht AG-News Nagarro AG Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
AG-News

Nagarro AG Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Hiermit weisen wir unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Nagarro Connect AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 241940, als übertragenden Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens auf die Nagarro SE als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen (§ 2 Nr. 1 UmwG). Der entsprechende Verschmelzungsvertrag wurde am 28. Mai 2021 beurkundet.

Die Nagarro SE hält alle Aktien der Nagarro Connect AG. Gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Nagarro SE grundsätzlich nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund sind gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG ein Beschluss der Hauptversammlung der Nagarro Connect AG sowie gemäß §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG die Anfertigung bzw. Durchführung eines Verschmelzungsberichts, einer Verschmelzungsprüfung und eines Verschmelzungsprüfungsberichts entbehrlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist abweichend von § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Nagarro SE dann erforderlich, wenn Aktionäre der Nagarro SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Nagarro SE erreichen, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Nagarro SE sieht für ein solches Verlangen kein geringeres Anteilsbesitzerfordernis vor.

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und für die Dauer eines Monats sind über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www.nagarro.com/​de/​investor-relations/​merger-nagarro-connect

die in § 63 Abs. 1 UmwG bezeichneten Unterlagen zugänglich.

 

München, im Juni 2021

Nagarro SE

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
AG-News

Kritische Bilanzanalyse der BCA AG (Jahresabschluss zum 31.12.2022)

1. Vermögenslage Die Bilanzsumme der BCA AG beträgt zum 31.12.2022 insgesamt 23,99...

AG-News

Bericht: Halbjahresbericht der Deutsche Real Estate AG – Analyse der Finanz- und Ertragslage

Die Deutsche Real Estate AG hat ihren Halbjahresfinanzbericht für den Zeitraum vom...

AG-News

ELARIS AG 102 Aktien wurden gehandelt

Geht es dem beilgefügten Screenshot nach, dann kann man die Überschrift wohl...

AG-News

Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Deutsche Immobilien Chancen AG & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Frankfurt am Main...