Gesellschaft

Nahles Nachfolge nicht begehrt

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Der Bundeswahlleiter

14. Bekanntmachung
über die Berufung eines Listennachfolgers
in den 19. Deutschen Bundestag

Vom 28. Oktober 2019

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Andrea Nahles – gewählt über die Landesliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für Rheinland-Pfalz – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) zur Niederschrift einer deutschen Notarin erklärt, dass sie auf ihre Mitgliedschaft im 19. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 31. Oktober 2019 verzichte.

Auf Grund der Entscheidung des Präsidenten des Deutschen Bundestages scheidet sie gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 BWG mit Ablauf des 31. Oktober 2019 aus dem Deutschen Bundestag aus.

Gemäß § 48 Absatz 1 BWG ist, nachdem der nachfolgende Bewerber Prof. Dr. Carsten Kühl erklärt hat, dass er die Nachfolge nicht annehme, als nächstfolgender, bisher noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Landesliste der SPD für Rheinland-Pfalz

Herr Dr. Joe Weingarten

vom Landeswahlleiter des Landes Rheinland-Pfalz als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 BWG erwirbt Herr Dr. Weingarten die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 1. November 2019.

Wiesbaden, den 28. Oktober 2019

W/31491000-WB4025

Der Bundeswahlleiter

Dr. Georg Thiel

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