Heute entscheidet das Oberlandesgericht Hamm, ob ein mit einer Samenspende gezeugtes Kind den Namen seines Vaters erfahren darf. Eine junge Frau, deren Mutter sich anonym hat befruchten lassen, hatte geklagt. Eine Klage vor dem Landgericht Essen in erster Instanz war erfolglos. Der beklagte Arzt hätte die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Die gesetzliche Vorschrift für eine längere Aufbewahrungsfrist gab es erst, nachdem die Klägerin geboren war.
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