Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisiert das deutsche Namensrecht als überholt und unlogisch. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Änderung des Namensrechts eingeleitet, welches mehr Flexibilität in der Namensgebung ermöglichen soll.
Hauptänderungen:
Bei der Heirat können Paare einen gemeinsamen Doppelnamen für sich und ihre Kinder wählen.
Nicht mehr als zwei Namen dürfen aneinandergereiht werden.
Unverheiratete Eltern können ihrem Kind einen Doppelnamen geben.
Schon verheiratete Paare können ihren Namen zu einem Doppelnamen ändern.
Volljährige dürfen einmalig ihren Nachnamen ändern.
Bei Scheidung kann das Kind den Namen des Elternteils, bei dem es lebt, annehmen.
Das Gesetz soll Namenstraditionen wie sorbisch, friesisch und dänisch berücksichtigen.
Adoptierte Erwachsene müssen nicht automatisch den Namen des Adoptierenden annehmen.
Das geänderte Gesetz soll, nach Zustimmung des Bundestags, zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, um den Standesämtern genügend Zeit für IT-Anpassungen zu geben. Während das bayerische Justizministerium die Reform unterstützt, äußert Bayerns Familienministerin Bedenken hinsichtlich der Komplexität und Bürokratie, die durch die Änderungen entstehen könnten.
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