Bericht zum Beschluss des Amtsgerichts Kiel im Insolvenzverfahren 25 IN 50152/24
Das Amtsgericht Kiel hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nanny Pear Food GmbH, Weimarer Straße 6, 24106 Kiel, einen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Frank Richter, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Um das Vermögen der Nanny Pear Food GmbH zu schützen, hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme erfolgt gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) und soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens erhalten bleiben.
Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Ute Nitschke mit Kanzleisitz in Kiel (Lorentzendamm 19, 24103 Kiel) bestellt. Sie ist ab sofort für die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Nanny Pear Food GmbH zuständig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann unter der Telefonnummer 0431 31911-0 erreicht werden.
Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Nanny Pear Food GmbH Beschränkungen bei der Verfügung über ihr Vermögen auferlegt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände sowie die Einziehung von Außenständen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine ungerechtfertigten Vermögensverschiebungen oder nachteiligen Veränderungen auftreten, die die Gläubigerinteressen beeinträchtigen könnten.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Kiel entscheidend.
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht. Wenn Rechtsbehelfe durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument vorgeschrieben. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Amtsgericht Kiel – Insolvenzgericht
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