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Anlegerschutz

NASCO Aktien „fast ein Ramschpapier“, wenn es danach geht

KAVOWO (CC0), Pixabay
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Eluscore SEP

Luxemburg

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der NASCO Energie & Rohstoff AG mit der
WKN /​ ISIN
A13SVH /​ DE000A13SVH1

1. Angebot

Der Kaufanbietende bietet hiermit den Aktionären an, ihre Aktien mit der WKN A13SVH zu einem Preis in Höhe von 1,20 Euro zu erwerben.

Das Angebot ist auf 30.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Kaufangebot richtet sich nicht an Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 27.04.2023, 18:00 Uhr.

2. Durchführung des Angebots

2.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk

Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden. Aktionäre, die dieses Angebot für ihre Aktien oder einen Teil ihrer Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a) die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b) die Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

Die Annahme des Kaufangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam. Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem Kaufanbietenden und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.

Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Aktionär und der Kaufanbietende zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Aktien auf den Kaufanbietenden. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die angedienten Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Aktien unter der Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 2.3) auf den Kaufanbietenden herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

2.2. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

a.) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (28.04.2023, 18:00 Uhr) dem Kaufanbietenden zur Feststellung einer etwaigen Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Aktien mitteilen, für die die Aktionäre dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b.) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Aktien gemäß vorstehend lit. a) dem Kaufanbietenden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Kaufanbietende den Kaufpreis überweisen soll; und

c.) die Aktien, für die fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3 des Angebots) auf ein vom Kaufanbietenden mittzuteilendem Depot eines luxemburgischen oder deutschen Wertpapierinstituts übertragen. Die jeweilige Depotverbindung wird den depotführenden Instituten nach Erteilung der Weisung mittgeteilt.

Die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

1) der Ablauf der Annahmefrist,

2) die Mitteilung der Repartierungsquote durch den Kaufanbietenden an die depotführenden Institute und

3) die Zahlung des Kaufpreises durch den Kaufanbietenden auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.

Der Kaufanbietende tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Mitteilung der depotführenden Institute an diese beauftragt. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen, die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Bankarbeitstag verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat der Kaufanbietende seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben. Soweit Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 2.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Aktien den Sperrvermerk zu entfernen.

Mitteilungen der depotführenden Institute an den Kaufanbietenden nach den vorstehenden Absätzen sollen per E-Mail an kaufangebot@eluscore.lu oder per Fax an +352 20 33 10 11 erfolgen.

Der Kaufanbietende wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am 02.05.2023, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, dem Kaufanbietenden zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.

2.3 Verhältnismäßige Annahme des Angebots

Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute mehr Aktien als 30.000 Stück zum Erwerb eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der eingereichten Aktien zur Gesamtzahl der Aktien, auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (30.000 Stück). Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung Bruchteile ergeben, wird stets abgerundet.

Der Kaufanbietende behält sich vor, weitere oder alle angebotenen Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten.

3. Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktionären selbst zu tragen.

4. Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Aktionären hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Aktionärs ab.

5. Rückfragen und Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an kaufangebot@eluscore.lu oder per Fax an +352 20 33 10 11.

 

Luxemburg, im April 2023

Eluscore SEP

 

8 Kommentare

  • Wenn man sich die Aktienkurse aller gelisteten Helium Unternehmen anschaut, weiss man, dass ausschließlich auf Helium ausgerichtete Produktion nicht profitabel stattfinden kann. Alle spucken große Töne und am Ende nichts. Ich frage mich, warum ausgerechnet die nicht gelistete Nasco, die Jahr für Jahr den Exit verschiebt, so erfolgreich sein soll. Der Kapitalmarkt scheint dies genauso zu sehen. Weder die Wandelschuldverschreibung geschweige denn die Kapitalerhöhung konnten voll platziert werden. Außer ein paar hartgesottenen Warstat-Fans traut dem Braten keiner mehr. In der Tat, der Abnehmer von Boundary Butte ist pleite und das Steckenpferd Hogback verzögert sich um ein weiteres Jahr und man hat schon ein weiteres Helium Feld gekauft. Nur Kosten, kaum Einnahmen und kaum frisches Geld. Wo das hinführt kann man sich ja selbst ausmalen.

  • Habe seiner Zeit 10 000 Euro bei Nordic Oel angelegt die bei Nasco in Aktien umgewandelt wurden. Diese Aktien werden nicht gehandelt. Also Geld weg ,so wurde ich um mein Geld gebracht .Das ist Deutsche Gerechtigkeit.

  • Seit Jahren gibt es hier keine Ausschüttungen oder Dividenden.
    Gute Nachrichten kommen nur von der Public Relations Abteilung von NASCO.
    Keine Ahnung, ob tatsächlich Helium produziert wird.
    Wenn ja, dann ohne die Aktionäre an den Gewinnen zu beteiligen.
    Ist zwar eine AG, aber nicht börsennotiert.
    Welchen Wert eine Aktie hat, die nicht handelbar ist, ist Verhandlungssache.
    Ich, von meiner Seite, kann von einem Investment nur abraten.

  • Ich schließe mich der Frage von Herrn Dr. Simon an. Erläutern Sie bitte konkret wie Sie zu dieser unbelegten Einschätzung kommen ? Weder ein Blick in northdata noch ins Unternehmensregistser lässt solche Schlüsse zu und Ihrec Antwort wenig überzeugend. Auskunfstweise, und dies von keiner geringeren Instituitution als der Linde.plc, dem größten Industriegasunternehmen der Welt belegt, kann man erfahren, dass die NASCO AG deren exklusiver Lieferant und damit einer der größten Heliumproduzenten der USA und profitabel ist. Die Entwicklung des Unternehmens ist nachweislich beeindruckend.

    Anmerkung der Redaktion:
    Was haben Suie denn geraucht? Sorry aber lesen Sie doch einfach einmal die letzte Bilanz im Unternehmensregister. Ich hoffe Sie Können eine Bilanz lesen, udn bitte einfach mal schauen gegen wen das Unternehmen die Forderungen hat udn nach Nordic Oil Googlen.

      • Ohne testierte Gruppenbilanz wird es schwierig die Werthaltigkeit der Forderungen einzuschätzen. Genauso die momentane Kapitalerhöhung zu 8,85. So wie ich das verstehe setzt der Vorstand diesen Wert fest. Mag sein, dass es das Unternehmen wert ist, aber aus meiner Sicht wird hier viel mit Vorschusslorbeeren gearbeitet. Wunsch und Wirklichkeit sind hier weit voneinander entfernt. Oder kauft mir der Vorstand die Aktien für 8,85 ab? Vermutlich nicht, denn als Sphene den Wert auf 7,50 festlegt, tauscht der Vorstand Millionen an Gehaltsforderungen zu 3,02. Ist tatsächlich im Juni 21 passiert. Wann und ob ich jemals was von den Aktien haben werde, steht für mich komplett in den Sternen.

  • Können Sie mir bitte den Hinweis geben, warum ich Finger davon lassen soll?

    Anmerkung der Redaktion:

    Ganz einfach, schauen Sie sich doch die gesamte Histotrie des Unternehmens doch einmal an. Gehen Sie dazu einmal auf northdata.de bzw. einfach mal ins Unternehmensregister Gehen uddn nach dem Unternehmen suchen und sich die Bilanzen usw. anschauen.Kluge Köpfe suchen sich dann ein anderes Investment.

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