Manchmal müssen auch wir dann heftig mit dem Kopf schütteln, wenn wir solche Dokumente sehen, die für die Verbraucher zu einem Crowdinvestingprojekt hinterlegt sind. Dass solche „falschen Unterlagen“ dann aber noch von der BaFin durchgewunken werden, das ist dann schon „der Hammer“. Aber nun der Reihe nach. Es geht um das derzeit aktuelle Crowdinvestingprojekt „Nassauer Hof“ auf der Crowdinvestingplattform vom Unternehmen Zinsland. Natürlich geht unser Blick dann auch immer zu den beigefügten Unterlagen zu solch einem Crowdinvestingprojekt, natürlich insbesondere zum Vermögensanlagen Informations Blatt.
Schaut man sich das in diesem konkreten Fall an, dann fragt man sich: „Habe ich da im Leben etwas nicht verstanden oder die BaFin und das Unternehmen Zinsland?“ Gerade der BaFin darf aus meiner Sicht solch ein Lapsus nicht passieren, wenn man Verbraucherschutz wirklich ERNST NIMMT. Schaut man sich die Bilanz des Unternehmen aus dem Jahre 2016 an, dann findet man dort ein ausgewiesenes Eigenkapital von 0 Euro und einen nicht gedeckten Fehlbetrag von über 160.000 Euro. Nun können wir, bei einem Blick isn VIB, feststellen, dass hier ein Verschuldungsgrad von 100% ausgewiesen wird. Mal ehrlich, meine Damen und Herren der BAFIN aber auch des Unternehmens Zinsland, „wie können Sie das dann bitte errechnen?“ Das hätte ich dann wirklich einmal gerne von Ihnen erläutert. Da wächst jetzt die Spannung deutlich bei mir, während ich auf diese Erklärung warte.
Es kann aber bitte auch nicht sein, dass solch ein wichtiges Datenblatt – scheinbar ungeprüft, denn sonst hätte das auffallen müssen – dem Projekt anbeigefügt wird. Das sind falsche Unterlagen, die die Anleger dort bekommen.
Natürlich haben wir die BaFin dazu angeschrieben. Wir hoffen nun, dass Zinsland diesen Lapsus schnellstmöglich ausbügelt und ein neues VIB hinterlegt zu dem Projekt, zusätzlich alle Anleger, die bis jetzt schon gezeichnet haben, über diesen Fehler schriftlich informiert und sich diese Information dann auch vom Anleger bestätigen lässt, damit dann auch alles seine Richtigkeit hat. Von der BaFin hoffen wir, dass die zuständige Abteilung zukünftig nicht nur eine „Durchwink-Abteilung“ ist, sondern eine „ich merk den Fehler-Abteilung“. Das wäre dann mal guter Verbraucherschutz. Aber auch das Unternehmen Zinsland – wir gehen davon aus, dass die das erstellt haben – sollte hier mehr Sorgfalt walten lassen. Nicht, dass man irgendwann einmal in die Haftung kommt, Herr von Stechow.
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