Startseite Allgemeines Natürlich hat das Bundesland ein großes Interesse das manche Eintragungen im Bundesanzeiger nicht in die Google Suchmaschine kommen
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Natürlich hat das Bundesland ein großes Interesse das manche Eintragungen im Bundesanzeiger nicht in die Google Suchmaschine kommen

qimono (CC0), Pixabay
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Ja, das ist so, denn diese Maßnahme, nennen wir sie einmal so, generiert für die Bundesländer jedes Jahr erhebliche Einnahmen im Bereich Justiz, denn Justiz ist ja Ländersache. Lassen Sie uns das einmal erklären, was wir dort genau meinen. Seit fast 10 Jahren veröffentlichen wir Mitteilungen aus dem Bundesanzeiger aus dem Segment „gerichtliche Maßnahmen“, hier dann wiederum vorläufige Sicherungsmaßnahmen. Hier geht es um verurteilte Straftäter, bei denen man Gelder aufgefunden und beschlagnahmt hat, an denen sich dann betrogene Verbraucher ihren Schaden ganz oder zum Teil wiederholen können.

Diese Meldungen bleiben im Regelfall 6 Monate online; hat sich dann niemand gemeldet, dann verfällt das Geld zugunsten des Staates. Jetzt sagen Sie sicherlich auch: „Ist schon clever, der Staat“, ja, ist er, aber mit Respekt vor betrogenen Anlegern und geschädigten Verbrauchern hat das nichts zu tun. Was wir aber dann in den letzten 10 Jahren auch mitbekommen haben, ist, dass manche Staatsanwaltschaften dann auch alle Angaben der jeweiligen Person veröffentlichen, Geburtsdatum und auch die private Anschrift. Auch das halten wir für grenzwertig. Der Name und das jeweilige Aktenzeichen sollten doch ausreichend sein.

Genau deshalb, weil wir wollen, dass geschädigte Verbraucher bzw. Anleger wissen, dass sie sich dort einen Teil ihres Schadens wiederholen können, haben wir uns aber auch entschlossen, diese Veröffentlichungen auf unserer Plattform zu übernehmen. Natürlich handeln wir uns dabei von den Betroffenen dann immer auch Beschimpfungen, Strafanzeigen usw. ein.

Muss man durch, denn das, was wir tun, dürfen wir dann auch. Weil wir aber auch wissen, dass das Internet eine Prangerwirkung hat, haben wir uns eine Selbstverpflichtung auferlegt: Erhalten wir Kenntnis davon, dass der Eintrag gelöscht wurde im Bundesanzeiger, dann löschen wir auch, denn irgendwann muss ja dann auch mal gut sein. So mancher Betroffene will dann auch, dass wir die Adresse usw. herausnehmen. Nein, machen wir nicht, sondern übernehmen dies so, wie im Bundesanzeiger veröffentlicht, denn es handelt sich ja dabei um eine amtliche Veröffentlichung, die wir nicht verfälschen wollen.

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