Nun, dass wir uns mit unserer Seite wenig Freunde bei bestimmten Menschen machen, das wissen wir seit über 10 Jahren.
Wir wollen auch keinen Beliebtheitspreis gewinnen, wir wollen auf Dinge hinweisen, die nicht in Ordnung sind. Wir sind weder Kläger noch Richter, wir sind „Hinweiser“, was unsere User dann daraus für Schlüsse ziehen, dies ist deren eigene Sache. Wir sind aber der Meinung, dass bestimmte Informationen in die Öffentlichkeit gehören, vor allem dann, wenn es hierbei um Anlegergelder geht.
So auch die Information zum Insolvenzgericht Rostock und der gravierende Fehler der dort in der Verwaltung wohl offensichtlich passiert ist. Da wo Menschen arbeiten, passieren dann ganz klar auch Fehler. Nichts Verwerfliches, aber die verantwortlichen Personen kann man dann kaum öffentlich machen, denn die können sich ganz toll hinter der Institution „Gericht“ verstecken.
In diesem Fall ist für uns aber ganz klar der zuständige Insolvenzrichter in der Verantwortung. Er wird auch dafür bezahlt, dass solche Fehler nicht passieren. Das hat er hier versäumt.
Nun erwarten wir allerdings, dass das Amtsgericht Rostock das auch ganz klar nach außen hin zugibt und als Folge daraus, die Kosten für alle Handlungen übernimmt, die nun erforderlich sind, um das dann auch regelkonform zu handhaben.
Möglicherweise muss man das Verfahren nun auch endlich dem zuständigen Insolvenzrichter entziehen, denn der scheint grundlegende Dinge einfach nicht zu kontrollieren. Sorry Herr Richter geht nicht.
Man muss natürlich jetzt auch im Gläubigerausschuss einmal über die Folgen diskutieren, ob der bestätigte Insolvenzverwalter dann auch wirklich rechtlich als bestätigt gelten kann? Nach Recherchen unserer Redaktion ist dem nicht so. Nach Meinung von uns befragter Rechtsexperten ist Tobias Schulze nach wie vor vorläufiger Insolvenzverwalter. Auch das eben eine Konsequenz aus diesem Versäumnis.
Man kann nur noch den Kopf schütteln und bitterlich weinen, mehr nicht.
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