Nun warnt, wie wir es dann auch vermutet hatten, die BaFin vor dem Ausfall von Forderungen bei den 3 Direktinvestment-Gesellschaften.
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
Auch hier, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, kann natürlich dann die Frage nach der Haftung des Vermittlers gestellt werden und wird sicherlich auch von einigen Anlegerschutzanwälten dann gestellt werden. Siehe auch hier das Thema P&R Container.
Zunächst einmal wird zu klären sein, ob die Anleger überhaupt ein Sondereigentum an den LED Leuchten erworben haben. Das wird ein möglicher Insolvenzverwalter dann auch, wenn er die Unterlagen gesichtet hat, bestreiten können und wollen. Es bleibt dann leider wie immer, Gerichten vorbehalten, zu entscheiden, welche Rechtsposition dann richtig ist.
Trotzdem, so Rechtsanwalt Daniel Blazek, sollten sich hier Vermittler dann frühzeitig einen Rat einholen, um für den Fall der Fälle auch gewappnet zu sein. Insofern möchte ich mich bei ihnen Herr Bremer bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, über diebewertung.de mit den Vertrieblern ins Gespräch zu kommen.
Ich habe dafür eine kostenfreie Hotline für betroffene Vermittler eingerichtet, die sich gerne bei mir melden können.
kostenfrei 0800 766 5300
Ich halte das für wichtig zu diesem Zeitpunkt, denn genau wie sie, gehe ich davon aus, dass die genannten Gesellschaften bald den Gang zum Insolvenzgericht antreten werden müssen. Genau dann wird es mit der Werbung der Anlegerschutzanwälte und dem Thema Beraterhaftung los gehen.
Wichtig in dem Zusammenhang ist natürlich auch, jetzt dann schnellstmöglich zu klären, was mit den vermieteten Leuchten weiter passiert und wer zum Beispiel den Service dafür dann übernimmt. Es muss vermieden werden, dass die Eigentümer der LED Leuchten dann noch zu irgendwelchen Zahlungen herangezogen werden.
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