Ncardia AG
in Köln
Aktuelle Insolvenzbekanntmachungen:
Sicherungsmaßnahmen
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 72/19 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34359 eingetragenen Ncardia AG, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Bernd Fronhoff, Nattermannallee 1, 50829 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung, der Erwerb und die wirtschaftliche Nutzung von Verfahren auf dem Gebiet der angewandten Stammzelltechnologie ist am 02.04.2019, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Mittelstraße 20 – 24, 50672 Köln bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 74 IN 72/19 Amtsgericht Köln, 02.04.2019
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