Durch unberechtigte Pfandgeldauszahlungen soll ein heute 25 Jahre alter Kassierer rund 12.300 Euro erlangt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat deshalb nun Anklage zum Amtsgericht Tiergarten – Schöffengericht – wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges in 127 Fällen erhoben.
Da der Pfandautomat in einer Supermarkt‑Filiale in Berlin‑Neukölln jedenfalls zwischen Februar und April 2022 kaputt war, konnten die Kunden ihr Pfandgut direkt bei den Mitarbeiter:innen an der Kasse zurückgeben. Dann wurden von den Kassierer:innen manuell Pfandbons erstellt und die Pfandgeldauszahlung vorgenommen. Pfandgeldauszahlungen ab 50 Euro hätten eigentlich Führungskräfte mit einem Freigabechip autorisieren müssen. Diese Freigabechips wurden aber – zur Vermeidung von Laufwegen – direkt bei den jeweiligen Kassierer:innen hinterlegt.
Der Angeschuldigte soll diesen Vertrauensbonus für sich genutzt und sich mittels eines solchen Freigabechips insgesamt 127 Pfandbons mit Beträgen zwischen 22,50 Euro und 101,50 Euro erstellt haben, ohne dafür Pfandgut erhalten zu haben. Diese Pfandbons habe der Angeschuldigte dann an seiner Kasse und der von Kolleg:innen eingelöst und sich den jeweiligen Betrag ausgezahlt.
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