Richter spricht Klartext
Gestern zum Auftakt im Schadensersatzprozess gegen frühere Manager des insolventen Neckermann-Konzerns hat das Landgericht Frankfurt/M. klar gesagt: Die Klage des Insolvenzverwalters habe keine großen Chancen.
Manager haften bei Verschleuderungen von Vermögen
Geht ein Unternehmen in die Insolvenz übernimmt häufig ein vom dem Gericht bestellter Insolvenzverwalter das Ruder bei dem Unternehmen. Stellt er bei Durchsicht der Unterlagen und Kontoauszüge fest, dass die Manager Fehler gemacht haben, kann der Insolvenzverwalter die Manager auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Umfangreiche Verhandlungen mit der Gewerkschaft und andere Bemühungen der Beklagten unmittelbar vor der Insolvenz könnten als Indizien für eine positive Fortführungsprognose gewertet werden. Einige der vom Insolvenzverwalter beanstandeten Zahlungen könnten zudem der Verjährung unterliegen.
Neckermann – ein Name und ein Schicksal
Neckermann war nach dem Zweiten Weltkrieg eines der führenden Versandhäuser in Europa. Das Internet machte den Katalogen und Einkaufsgemeinschaften ein Ende. Die Pläne im Onlinehandel scheiterte grandios, so dass die Firmengruppe 2012 pleite ging. Josef Neckermann war der personifizierte Kaufmann und bekannte Persönlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
Versicherungen machen Klagen interessant
Manager sind oft versichert. Für Gläubiger und Insolvenzmasse spiele die „lukrative Deckungssumme einer Police“ der Manager-Haftpflichtversicherung oft mehr ein als ein einzelner Manager zu leisten in der Lage sei.
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