Für das Guthaben auf dem Girokonto Zinsen zahlen – die Einführung solcher Verwahrentgelte ist für Dreiviertel der Deutschen laut aktueller Umfrage ein Rotes Tuch. Für sie wäre ein Kontowechsel wahrscheinlich, sollten für ihr Girokonto Negativzinsen erhoben werden. Im Auftrag des Marktwächterteams in der Verbraucherzentrale Sachsen führte das Marktforschungsinstitut forsa die repräsentative Umfrage durch. Wegen solcher Entgeltregelungen haben die Marktwächterexperten Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht.
„Die Umfrage zeigt, dass eine klare Mehrheit der Verbraucher Negativzinsen für ihr Girokonto nicht hinnehmen und die Bank oder Sparkasse dann wahrscheinlich wechseln würde“, sagt Kerstin Schultz, Teamleiterin beim Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Sachsen. Für 59 Prozent der Befragten wäre ein Wechsel des Kreditinstitutes in diesem Falle „sehr wahrscheinlich“, für weitere 15 Prozent immerhin noch „eher wahrscheinlich“. Diese Einschätzung ist für die Altersgruppen von 18 bis 69 Jahren annähernd gleich, lediglich bei Verbrauchern ab 70 Jahren und älter liegt der Wert etwas geringer.
KLAGE GEGEN VOLKSBANK REUTLINGEN EINGEREICHT
Die Volksbank Reutlingen eG wollte Negativzinsen für Kontokorrentkonten erheben. Das Kreditinstitut führte in einem Preisaushang (Stand: 17.05.2017) einen Negativzins von 0,5 Prozent auf Guthaben bei Girokonten an. Dieser sollte bereits ab dem ersten Euro greifen. Auf Druck von Verbraucherschützern und Medien hat die Bank den Preisaushang zwar mittlerweile geändert und das entsprechende Verwahrentgelt zurückgenommen. In einem offenen Brief (Stand: 28.06.2017) schließt der Vorstand derartige Regelungen zu Minuszinsen für die Zukunft jedoch nicht aus.
„Diesen Punkt greifen wir rechtlich an“, so Schultz, „denn wir sind der Ansicht, dass im Falle von Negativzinsen für gebührenpflichtige Kontomodelle eine doppelte Bepreisung vorläge“. Die Verwaltung von Einlagen gehört zu den vertraglichen und gesetzlichen Pflichten von Banken und Sparkassen im Rahmen eines Girokontovertrages. Damit darf der Kunde im Hinblick auf das Kontoführungsentgelt davon ausgehen, dass kein weiteres Entgelt für die Verwaltung oder Verwahrung von Einlagen berechnet wird. „Außerdem ist nicht klar, für wen diese Preisregelungen gelten sollten: nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden?“, so Schultz.
Nachdem eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Sachsen mittlerweile Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Für die Marktwächter wurde mit dieser kreativen Preispolitik eine Grenze überschritten, so dass jetzt das Landgericht Tübingen über die Zulässigkeit des eingeführten Negativzinses entscheiden muss.
Quelle: Marktwächter Finanzen
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