Startseite Allgemeines NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
Teilen

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des „Cold Callings“ Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine EMail-Adresse und eine Rufnummer mit schweizer Vorwahl angegeben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Moin

Kretschmer fordert nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mehr Kompetenzen für Sicherheitsbehörden Nach...

Allgemeines

Deutsche Weicheier

Husten, Heiserkeit, Kopfschmerzen, Fieber – das volle Winter-Menü. Willkommen in der Grippesaison...

Allgemeines

Bankberater oder Zauberer? Wie man Geld verschwinden lässt, ohne mit der Wimper zu zucken

Ein Mann meldet sich anonym, und seine Geschichte könnte direkt aus einem...

Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...