Neschen AG – Öffentliche Zustellung einer Handelseinstellung und Zulassungswiderruf

Published On: Montag, 25.09.2023By Tags:

Öffentliche Zustellung einer Handelseinstellung und Zulassungswiderruf

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird die

Handelseinstellung und der Zulassungswiderruf der Frankfurter Wertpapierbörse vom 20. September 2023 für

Neschen AG
– Vorstand –
c/​o transition-manager
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Die Handelseinstellung und der Zulassungswiderruf gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Handelseinstellung und der Zulassungswiderruf liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listings & Regulatory Issuer Services and Obligations, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

 

Frankfurt am Main, den 20. September 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

gez. Gebhardt

gez. i.A. Pfeiffer

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