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Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Eigenhandels an

AbsolutVision (CC0), Pixabay
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Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubten Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Mai 2020 gegenüber der Netbit services and solutions limited, Tallinn, Estland, angeordnet, den von ihr unerlaubt betriebenen Eigenhandel sofort einzustellen.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.elitetrading.co mit Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) ab, die auf Währungspaare, Aktien, Rohstoffe und Indizes laufen. Über ihre Homepage wendet sich die Gesellschaft auch an deutschsprachige Interessenten und dadurch an den deutschen Markt.

Somit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c. Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt die Netbit services and solutions limited jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

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