Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Finanzen Nettopolice „gut oder schlecht“
Finanzen

Nettopolice „gut oder schlecht“

Teilen

Grundsätzlich finden wir es gut, dass es solche Produkte gibt, aber für den Kunden kann ein solches Produkt „sehr teuer“ werden. Warum? Lesen Sie weiter!


Bei den sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungspolicen – i.d.R. Lebensversicherungen -, deren Prämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Versicherungsvertrages enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten sog. „Vermittlungsgebührenvereinbarung“, die Provision direkt an den Vermittler zu zahlen.

Rechtlich bestehen damit zwei voneinander unabhängige Verträge: einerseits der Versicherungsvertrag als solcher, anderseits die Vermittlungsgebührenvereinbarung.

Anders als sonst ist zudem das Schicksal der Vermittlungsgebührenvereinbarung von dem des Lebensversicherungsvertrages unabhängig: Die Vermittlungsgebühren sind also auch dann weiter zu zahlen, wenn die Versicherung stillgelegt oder gekündigt wird, was viele Versicherungsnehmer jedoch übersehen. Der BGH hat diese Vertragskonstruktion allerdings in mehreren Urteilen für grundsätzlich zulässig erklärt. Hiermit ist eine Entscheidung über deren Wirksamkeit im Einzelfall aber noch nicht gefallen.

So kann z.B. ein Verstoß gegen die umfassenden Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers dazu führen, dass eine Vermittlungsgebührenvereinbarung mit der Folge unwirksam ist, dass ein Versicherungsnehmer einerseits zur Zahlung nicht verpflichtet ist und andererseits ggf. bereits gezahlte Beträge zurückverlangen kann.

Quelle: Wikipedia

Empfehlung:
Egal bei welchem Kapitalanlageprodukt empfehlen wir Ihnen immer die Erstellung eines Beratungsprotokolles.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FinanzenVorsicht

Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen NEXUS – Projektentwicklungsgesellschaft mbH eröffnet

Das Amtsgericht Gera hat am 03. Dezember 2024 um 13:30 Uhr die...

Finanzen

BYD: Der chinesische Elektroauto – Gigant und Liebling der Börsen

Die Aktie des chinesischen Automobilherstellers BYD bleibt bei Börsenmedien ein beliebter Kandidat....

Finanzen

Grüner Fischer-komische Werbung-Seriöse Finanzberater | Für Investoren mit 250.000 €

Manhcmal schütteln wir auch bei uns in der Redaktiion den Koopf über...

Finanzen

GBC AG die, die ELARIS AG bewertet haben

Natürlich schaut man sich dann das Unternehmen das diese Bewertung der ELARIS...